Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung des Angebots „SAVA – Sachverstand. Automatisiert. Verlässlich. Assistiert.“
(Stand: 28.10.2026)
Anlagen zu den AGB
Vertragsbestandteil sind außerdem die folgenden Anlagen (§ 1.1). Sie können sie hier ansehen und speichern:
- Anlage AV: Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (PDF, Stand 28.10.2026)
- Anlage V: Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB (PDF, Stand 28.10.2026)
Die Anlage NR (Nutzungsrichtlinien, zur Information) steht am Ende dieser Seite.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung des Angebots „SAVA“, das aus KI-gestützten Arbeitswerkzeugen („Agenten“) sowie begleitenden Workshops besteht. Anbieter ist die Weise Verlagsberatung GmbH, Kolonnenstr. 8, 10827 Berlin, info@sava-ki.de, im Folgenden „Anbieter“ genannt. Vertragsbestandteil sind außerdem die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage AV) und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB (Anlage V). Bei Widersprüchen gehen die Anlagen diesen AGB vor.
1.2 Zielgruppe und Vertragsschluss
Die Leistungen richten sich exklusiv an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich Bau und Gebäudetechnik. Eine Erweiterung auf weitere Zielgruppen und Fachgebiete ist möglich. Ein Vertrag kommt zustande durch Auswahl eines Abonnements, die ausdrückliche Bestätigung dieser AGB und ihrer Anlagen und den Abschluss des Bezahlvorgangs über die Verwaltungsplattform Ablefy.io. Die AGB und ihre Anlagen werden vor Vertragsschluss zum Abruf und Speichern bereitgestellt. Die anschließende Freischaltung für die KI-Arbeitsumgebung Langdock erfolgt gemäß § 2.10.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Buchung bestätigt der Nutzer, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und nicht als Verbraucher zu buchen. Der Vertragspartner des Anbieters wird in diesen AGB als „Mitglied“ oder „Nutzer“ bezeichnet.
1.3 Ausschließliche Geltung
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
1.4 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, insbesondere wegen einer Änderung der Rechtslage, behördlicher oder gerichtlicher Vorgaben oder einer Änderung der eingesetzten Plattformen. Die Änderung wird dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Sie wird wirksam, wenn das Mitglied ihr in Textform oder über die Verwaltungsplattform zustimmt. Stimmt das Mitglied nicht zu, gilt der Vertrag bis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit zu den bisherigen Bedingungen fort. Änderungen von Leistungen und Preisen richten sich ausschließlich nach §§ 2.1, 2.8, 3.5 und 3.6.
2. Leistungsbeschreibung und Pflichten
2.1 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer über die Plattform Langdock.com einen persönlichen Workspace mit vorkonfigurierten KI-Tools (sog. „Agenten“) zur Verfügung, die bei der Vorbereitung technischer Gutachten unterstützen. Diese Dienste beinhalten die Nutzung der KI-Umgebung im Rahmen der Fair-Use-Regeln von Langdock.com, Zugriff auf Vorlagen und strukturierte Inhalte sowie Workshops zur Weiterbildung und eine monatliche offene Sprechstunde zu allgemeinen Fragen. Die Workshops finden per Videokonferenz (derzeit Proton Meet) statt. Die Organisation, Rechnungsstellung und der Support erfolgen über die Plattform Ablefy.io. Für Aufzeichnungen von Workshops und Sprechstunden gilt § 2.4.
(2) Die Agenten werden kontinuierlich weiterentwickelt. Der Anbieter darf Agenten, Funktionen und die eingesetzten technischen Lösungen einschließlich der KI-Modelle ändern, ersetzen oder entfernen, soweit dies aus technischen, rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen oder wegen Änderungen der Plattform oder der KI-Modelle erforderlich ist und die Kernfunktionalität nach § 2.8 Absatz 2 erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen kündigt der Anbieter mit angemessener Frist in Textform an. Freigeschaltet werden ausschließlich KI-Modelle mit Datenverarbeitung in der Europäischen Union.
2.2 Eigenverantwortung des Nutzers
Die bereitgestellten Inhalte sind ausschließlich unterstützende Hilfsmittel und ersetzen nicht die eigenverantwortliche fachliche und rechtliche Prüfung durch den Nutzer. KI-Modelle können unzutreffende, veraltete oder irreführende Informationen erzeugen. Der Nutzer ist deshalb verpflichtet, alle Inhalte, Vorschläge und Ausgaben eigenständig auf Richtigkeit und Verwendbarkeit zu überprüfen, bevor sie in einem Gutachten oder einer anderen fachlichen Stellungnahme verwendet werden.
Setzt der Nutzer KI-gestützte Arbeitsmittel bei der Erstellung von Gutachten ein, richtet sich die Offenlegung gegenüber Auftraggebern, Gerichten und sonstigen Dritten nach § 2.11. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Gerichte bei nicht offengelegtem KI-Einsatz die Vergütung eines Sachverständigen kürzen oder versagen können (vgl. LG Darmstadt, Beschluss vom 10.11.2025, Az. 19 O 527/16).
Der Anbieter sichert keine Eignung der bereitgestellten Ergebnisse für einen konkreten gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen Verwendungszweck zu. Die Beurteilung, ob ein Ergebnis im Einzelfall verwendbar ist, sowie dessen inhaltliche Richtigkeit obliegt allein dem Nutzer. Aussagen in der Produktwerbung beschreiben den unterstützenden Charakter der Werkzeuge und stellen keine Zusicherung eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder dessen rechtlicher Verwertbarkeit dar.
2.3 Urheberrecht und geistiges Eigentum
(1) Die zur Verfügung gestellten KI-Agenten und Inhalte – insbesondere die dahinterliegenden Prompt-Strukturen – sind urheberrechtlich geschützt und geistiges Eigentum des Anbieters. Die Prompt-Strukturen sind zugleich Geschäftsgeheimnisse des Anbieters. Jede Form der Rückentwicklung (z. B. systematische Entschlüsselung der Prompts) sowie Weitergabe außerhalb der Plattform ist untersagt. Dies gilt nicht für Prompts, die vom Anbieter ausdrücklich in der Prompt-Bibliothek zur allgemeinen Nutzung freigegeben wurden; diese sind frei verfügbar und dürfen innerhalb und außerhalb der Plattform verwendet oder angepasst werden.
(2) Rechte an den vom Mitglied eingebrachten Inhalten und an den mit den Agenten erzeugten Ergebnissen verbleiben beim Mitglied, soweit solche Rechte bestehen. Der Anbieter erhält an diesen Inhalten nur die Befugnisse, die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Weder der Anbieter noch die von ihm eingesetzten Drittanbieter nutzen diese Inhalte zum Training von KI-Modellen, zur Produktverbesserung oder zu Werbezwecken.
2.4 Workshops und Schulungen
Die Workshops und das Schulungsangebot sind integraler Bestandteil der Mitgliedschaft. Die Teilnahme erfolgt freiwillig; ein Anspruch auf bestimmte Inhalte, Aufzeichnungen oder Teilnahmezeiten besteht nicht.
Die monatlichen Live-Workshops werden nicht aufgezeichnet. Für ausgewählte Einführungsworkshops können Aufzeichnungen bereitgestellt werden; diese stehen Mitgliedern während der Laufzeit ihrer Mitgliedschaft zur Verfügung. Ein Anspruch auf Aufzeichnung einzelner Workshops besteht nicht.
Die monatlichen Sprechstunden werden zur Nachbereitung im Ton aufgezeichnet und durch einen Dienstleister transkribiert; das Transkript wird nach Erstellung der Zusammenfassung, spätestens nach 14 Tagen gelöscht. Auf die Aufzeichnung wird zu Beginn jeder Sprechstunde hingewiesen. Mitglieder, die eine Verarbeitung ihrer Stimme nicht wünschen, können ihre Fragen über den Chat oder vorab per E-Mail stellen. Konkrete Fälle sind in Workshops und Sprechstunden nur abstrakt und ohne personenbezogene Daten oder Geheimnisse Dritter zu schildern. Unterlagen aus Fallakten werden nicht gezeigt. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
Die Anerkennung von Fortbildungspunkten sowie die Festlegung der maximalen Anzahl pro Jahr erfolgt ausschließlich durch die zuständige Kammer. Der Anbieter hat darauf keinen Einfluss. Teilnahmebescheinigungen werden ausschließlich für die Teilnahme über die gesamte Dauer eines Live-Workshops ausgestellt.
2.5 Personenbezogene Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und nicht übertragbar. Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und ausschließlich selbst zu nutzen.
2.6 Verantwortung für hochgeladene Inhalte
(1) Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass es zur Verarbeitung der von ihm eingebrachten Inhalte berechtigt ist, dass diese ausschließlich innerhalb seines persönlichen Workspaces verbleiben und keine Rechte Dritter verletzen. Unterlagen mit personenbezogenen Daten Dritter bringt das Mitglied ausschließlich über seinen Workspace ein, nicht über Support, E-Mail oder andere Kommunikationswege.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, und keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten im Sinne von Art. 10 DSGVO in den Workspace einzubringen. Enthalten Unterlagen solche Daten, hat das Mitglied sie vor dem Einbringen zu schwärzen oder so zu pseudonymisieren, dass ein Personenbezug ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht hergestellt werden kann. Im Übrigen schwärzt oder pseudonymisiert das Mitglied personenbezogene Daten, die für den jeweiligen Arbeitsschritt nicht erforderlich sind, soweit der Auftrag dies zulässt.
(3) Informationen, die ein Gericht als geheimhaltungsbedürftig eingestuft hat (§ 273a ZPO, §§ 16 ff. GeschGehG), bringt das Mitglied nur nach Abstimmung mit dem Gericht in den Workspace ein.
2.7 Datenlöschung nach Vertragsende
Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden sämtliche Daten des Nutzers (einschließlich Dateien, Chatverläufe, gespeicherte Prompts etc.) automatisch innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Der Nutzer hat bis zum Vertragsende die Möglichkeit, seine Inhalte mittels Copy & Paste zu sichern. Nach Vertragsende besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung oder Export.
2.8 Änderungen der Drittanbieter-Plattform
Die Funktionen, Angebote und Leistungen der Plattform Langdock.com können durch den Drittanbieter ohne Ankündigung geändert, erweitert oder eingeschränkt werden. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für den dauerhaften Bestand bestimmter Funktionen. Bei wesentlichen Funktionseinschränkungen, die die Kernfunktionalität des SAVA-Angebots betreffen, wird der Anbieter alternative Lösungen anbieten; gelingt dies nicht innerhalb eines Monats, kann das Mitglied den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen außerordentlich kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung werden erstattet.
Als Kernfunktionalität gelten der Zugang zu einem Workspace mit KI-gestützten Arbeitswerkzeugen für die in § 2.13 Absatz 1 genannten Arbeitsschritte und die regelmäßigen Workshops. Entfallen einzelne Leistungsbestandteile bei gewährleisteter Kernfunktionalität, bleiben unerhebliche Einschränkungen bei der Minderung außer Betracht (§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechte.
2.9 Weiterentwicklung
Das SAVA-Angebot befindet sich in kontinuierlicher Weiterentwicklung. Feedback zur Verbesserung ist erwünscht, begründet aber keinen Anspruch auf Umsetzung.
2.10 Zugangsverwaltung
Die Freischaltung für die Plattform Langdock.com erfolgt in der Regel innerhalb von 1-2 Arbeitstagen nach Zahlungseingang, spätestens jedoch wöchentlich. Der Anbieter ist bemüht, die Freischaltung schnellstmöglich vorzunehmen. Verzögert sich die Freischaltung um mehr als fünf Arbeitstage nach Zahlungseingang, verlängert sich die erste Vertragslaufzeit um die Dauer der Verzögerung, ohne dass hierfür ein zusätzliches Entgelt anfällt.
2.11 Offenlegung des KI-Einsatzes gegenüber Dritten
(1) Ob und in welcher Form das Mitglied den Einsatz von KI-Werkzeugen gegenüber Gerichten, Staatsanwaltschaften, Auftraggebern, Parteien, Kammern oder sonstigen Dritten offenlegt, entscheidet und verantwortet ausschließlich das Mitglied. Das Mitglied ist verpflichtet, die im jeweiligen Einzelfall geltenden gesetzlichen, gerichtlichen, kammerrechtlichen und vertraglichen Offenlegungs-, Hinweis- und Dokumentationspflichten eigenständig zu ermitteln und einzuhalten und den Einsatz der Agenten für jedes Gutachten zu dokumentieren.
(2) Die vom Anbieter bereitgestellten Workshops, Sprechstunden, Materialien, Newsletter und Agenten enthalten ausschließlich allgemeine Informationen und Arbeitshilfen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Prüfung der Anforderungen des konkreten Gerichts, des konkreten Auftraggebers oder der zuständigen Kammer im Einzelfall. Rechtsfragen zu konkreten Einzelfällen prüft der Anbieter nicht.
(3) Der Anbieter schuldet keine Überwachung, ob das Mitglied seinen Offenlegungspflichten nachkommt, und hat hierzu aufgrund von § 6.3 auch keine Einsichtsmöglichkeit.
2.12 Support und Kundenbetreuung
Der Anbieter ist bemüht, Support-Anfragen in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen zu beantworten. Eine Garantie für bestimmte Reaktionszeiten besteht nicht. Komplexere Anfragen können in monatlichen Workshops geklärt werden. Der Support erfolgt über die Plattform Ablefy.io oder per E-Mail an info@sava-ki.de. Das Mitglied übermittelt im Support keine Unterlagen mit personenbezogenen Daten oder Geheimnissen Dritter. Eine Einsichtnahme in den Workspace erfolgt nur nach § 6.3 Absatz 6.
2.13 Zweckbestimmung und unzulässige Nutzungen
(1) Die Agenten sind dazu bestimmt, das Mitglied bei vorbereitenden Arbeitsschritten zu unterstützen, insbesondere bei der Extraktion von Informationen aus Unterlagen, der Recherche technischer Regelwerke, der Strukturierung, der Erstellung von Entwürfen sowie der sprachlichen und logischen Prüfung. Sie sind nicht dazu bestimmt, Beweisfragen zu beantworten, Befunde zu bewerten, Schlussfolgerungen zu ziehen oder rechtliche Würdigungen vorzunehmen. Ausgaben der Agenten sind Entwürfe, die das Mitglied prüft und verantwortet.
(2) Das Mitglied darf den freien Chat und eigene Agenten auch für allgemeine Aufgaben seines Betriebs nutzen, etwa für Korrespondenz, Texte und Grafiken. Setzt es Agenten, freien Chat oder eigene Agenten für Zwecke außerhalb der Zweckbestimmung nach Absatz 1 ein, handelt es in eigener Verantwortung und kann nach der KI-Verordnung selbst als Anbieter gelten (Art. 25 KI-VO). Absatz 5 bleibt unberührt.
(3) Das Mitglied erzeugt oder verändert im Workspace mit KI keine Bilder, Ton- oder Videoinhalte, die als echte Aufnahmen erscheinen können.
(4) Inhalte mit Fallbezug, insbesondere Unterlagen, Chatverläufe oder Wissensdateien mit personenbezogenen Daten oder Geheimnissen Dritter, dürfen nicht im öffentlichen Bereich (§ 6.2) geteilt werden.
(5) Das Mitglied beachtet die Nutzungsbeschränkungen der Plattform und die Nutzungsrichtlinien der Anbieter der freigeschalteten KI-Modelle; eine Übersicht mit Links enthält die Anlage NR (zur Information). Unzulässig ist insbesondere jede Nutzung, die nach der KI-Verordnung verboten ist oder ein Hochrisiko-KI-System betrifft.
(6) Verstößt das Mitglied gegen diese Pflichten, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Abmahnung in Textform vorübergehend sperren. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich. Der Zugriff auf die eigenen Inhalte zum Zweck der Sicherung bleibt unberührt. § 5.3 bleibt unberührt.
2.14 Verfügbarkeit
Der Anbieter stellt den Workspace mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Kalendermonatsmittel bereit. Nicht verfügbar ist der Workspace, wenn er nicht erreichbar ist oder seine Kernfunktionen vollständig nicht genutzt werden können. Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, insbesondere Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze. Für die Verfügbarkeit einzelner KI-Modelle wird keine Zusage gegeben.
3. Preise und Leistungsumfang
3.1 Preise und Leistungsumfang
Die Nutzung des Angebots erfolgt im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements. Die jeweils gültigen Preise und enthaltenen Leistungen sind auf der Website des Anbieters unter www.sava-ki.de dargestellt. Die Entgelte für die Nutzung der Plattform Langdock und der KI-Modelle sind im Preis enthalten. Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich für Preis und Leistungsumfang ist das zum Zeitpunkt der Buchung auf der Buchungsseite dargestellte Angebot; die Rechnung dokumentiert den gebuchten Tarif.
3.2 Zahlungsabwicklung
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Plattform Ablefy.io. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Kreditkarte und Lastschrift. Rechnungen werden durch Ablefy.io erstellt und ausschließlich per E-Mail an die bei der Buchung angegebene Adresse übermittelt. Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben.
3.3 Vertragsverlängerung
Die Mitgliedschaft wird für eine Laufzeit von einem Monat, drei Monaten (Quartal) oder zwölf Monaten (Jahr) abgeschlossen. Die Zahlung erfolgt bei allen Laufzeiten monatlich. Die Mitgliedschaft kann jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden; eine Kündigung mit Wirkung zu einem früheren Zeitpunkt ist ausgeschlossen. Wird nicht bis zum letzten Tag der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um denselben Zeitraum.
Die Kündigung erfolgt über die Verwaltungsplattform Ablefy (Login über www.sava-ki.de) oder in Textform (z. B. per E-Mail an info@sava-ki.de). Für die Fristwahrung genügt der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung; auf den Zeitpunkt der technischen Verarbeitung durch die Plattform kommt es nicht an.
3.4 Zahlungsverzug
Gerät der Nutzer mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang zu den Agenten nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens zehn Tagen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich sperren. Der Zugriff auf die eigenen Inhalte zum Zweck der Sicherung bleibt unberührt. Es gelten Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
3.5 Preisanpassungen bei Drittanbietern
Erhöhen die eingesetzten Drittanbieter-Plattformen (insbesondere Langdock.com und Ablefy.io) ihre Entgelte für die im Preis enthaltenen Leistungen, ist der Anbieter berechtigt, den Preis im Umfang der auf das Mitglied entfallenden Mehrkosten anzupassen. Sinken diese Entgelte, gibt der Anbieter die Senkung in gleicher Weise weiter. Solche Preisanpassungen werden mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail angekündigt. Dem Mitglied steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu. Die Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ankündigung in Textform oder über die Verwaltungsplattform Ablefy erfolgen.
3.6 Allgemeine Preisanpassungen
Preisänderungen für das SAVA-Angebot gelten ausschließlich für Neuabschlüsse und Verlängerungen. Während der laufenden Vertragslaufzeit bleiben die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise unverändert. Bei automatischer Verlängerung können angepasste Preise zur Anwendung kommen, über die der Nutzer mindestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit informiert wird.
3.7 Zahlungsabwicklung über Ablefy
Die Verwaltung der Mitgliedschaften, die Rechnungserstellung, die Zahlungsabwicklung und der Support erfolgen über die Plattform Ablefy.io. Informationen zur Datenverarbeitung durch Ablefy enthält die Datenschutzerklärung.
3.8 Gutscheine und Rabatte
Gutscheine und Rabatte gelten nur für den angegebenen Zeitraum und können nicht mit anderen Angeboten kombiniert werden. Ein Anspruch auf nachträgliche Anrechnung besteht nicht. Dies umfasst insbesondere zeitlich befristete Aktionsgutscheine.
3.9 Upgrade auf höherwertiges Abonnement
Ein Wechsel von einem kürzeren auf einen längeren Abrechnungszeitraum (z.B. von Monats- auf Quartals- oder Jahres-Mitgliedschaft) ist möglich. Eine direkte Umstellung während der laufenden Abrechnungsperiode erfolgt nicht. Der Nutzer muss zunächst seine bestehende Mitgliedschaft ordentlich kündigen und kann nach Ablauf der aktuellen Laufzeit eine neue Mitgliedschaft mit dem gewünschten Abrechnungszeitraum abschließen. Der Zugang zu allen Leistungen bleibt bis zum Ende der gekündigten Mitgliedschaft unverändert bestehen. Eine anteilige Anrechnung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht.
4. Haftung und Gewährleistung
4.1 Beschaffenheit der KI-Ergebnisse
Die Inhalte und Vorschläge der Agenten werden durch KI-Sprachmodelle erzeugt. Es gehört zur vereinbarten Beschaffenheit der Leistung, dass sie fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein können und keine fachlich abschließende oder rechtsverbindliche Bewertung darstellen. Sie sind ausschließlich Vorarbeit und Entscheidungsunterstützung im Sinne von § 2.13 und vom Mitglied vor jeder Verwendung zu prüfen (§ 2.2).
4.2 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen Fällen, in denen eine Haftungsbegrenzung nach zwingendem Recht ausgeschlossen ist.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den in § 4.2a genannten Betrag.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
4.2a Haftungsobergrenze
In den Fällen des § 4.2 Absatz 2 ist die Haftung des Anbieters auf 10.000 Euro je Schadensfall und insgesamt auf 20.000 Euro je Vertragsjahr begrenzt.
4.3 Leistungen von Drittanbietern
Der Anbieter setzt für Plattform, KI-Modelle und Verwaltung Drittanbieter ein, insbesondere Langdock.com und Ablefy.io. Für Ausfälle, Funktionsänderungen oder Datenverluste haftet der Anbieter nur nach Maßgabe dieses § 4. Für die Verfügbarkeit gilt § 2.14, für Funktionsänderungen der Plattform § 2.8.
4.4 Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks, behördliche Anordnungen oder großflächige Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze, die der Anbieter nicht zu vertreten hat) haftet der Anbieter nicht für Leistungsausfälle oder Verzögerungen. Für die Dauer der Störung ist der Anbieter von der betroffenen Leistungspflicht befreit. Workshops werden nach Möglichkeit nachgeholt. Dauert die Störung länger als 30 Tage, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.
4.5 Vom Nutzer erstellte Inhalte und Agenten
Erstellt oder verändert der Nutzer eigene Agenten, Prompts oder Konfigurationen, trägt er für deren Inhalt, Funktion und Ergebnisse die alleinige Verantwortung. Der Anbieter prüft solche nutzereigenen Inhalte nicht und haftet nicht für deren Ergebnisse.
4.6 Verantwortung für honorar- und bestellungsbezogene Folgen des KI-Einsatzes
Die Prüfung der KI-Ergebnisse, ihre Verwendung im Gutachten und die Offenlegung des KI-Einsatzes liegen allein beim Mitglied (§§ 2.2, 2.11, 2.13). Der Anbieter haftet nicht für Schäden des Mitglieds, die darauf beruhen, dass ein Gericht, eine Behörde, eine Kammer oder ein Auftraggeber wegen einer Verletzung dieser Pflichten durch das Mitglied a) eine Vergütung nach dem JVEG oder ein sonstiges Honorar kürzt, versagt oder zurückfordert, b) das Mitglied als Sachverständigen ablehnt (§ 406 ZPO), entpflichtet oder von der Gutachtenerstattung entbindet, c) die öffentliche Bestellung widerruft, nicht verlängert oder kammerrechtliche Maßnahmen ergreift oder d) Ersatz von Verfahrens- oder Folgekosten verlangt. Im Übrigen bleibt § 4.2 unberührt.
4.7 Verjährung
Ansprüche des Mitglieds gegen den Anbieter verjähren – außer in den Fällen des § 4.2 Absatz 1 – innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
4.8 Erstreckung der Haftungsregelungen
Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse dieses § 4 gelten in gleicher Weise zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters.
4.9 Output von KI-Modellen und Plattformen Dritter
(1) Die über den Anbieter zugänglichen Agenten nutzen KI-Modelle und eine Plattform von Drittanbietern. Für die inhaltliche Richtigkeit der Ausgaben gilt § 4.1, für die Verfügbarkeit § 2.14 und im Übrigen § 4.2.
(2) Steht dem Anbieter wegen eines beim Mitglied eingetretenen Schadens ein Anspruch gegen den Plattform- oder Modellanbieter zu, tritt der Anbieter diesen Anspruch auf Verlangen an das Mitglied ab, soweit die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters dies zulassen.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für die Dauer des gewählten Abrechnungszeitraums geschlossen.
5.2 Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist bis zum letzten Tag des laufenden Zeitraums möglich. Für Form und Fristwahrung gilt § 3.3.
5.3 Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten in erheblichem Maße verletzt oder fortgesetzt gegen diese AGB verstößt, für den Anbieter insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen § 2.13 oder § 6.4. Ansprüche auf Ersatz des durch die Kündigung entstehenden Schadens bleiben unberührt.
5.4 Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 1.2); ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht. Neukunden steht unabhängig davon die Zufriedenheitsgarantie nach § 5.5 zu.
5.5 Zufriedenheitsgarantie (30-Tage-Geld-zurück)
Der Anbieter gewährt Neukunden eine Zufriedenheitsgarantie: Innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsschluss kann der Nutzer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten und erhält bereits gezahlte Beträge vollständig zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt über dieselbe Zahlungsmethode innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung. Diese Garantie gilt nicht für Verlängerungen bestehender Mitgliedschaften, sondern ausschließlich für Neuabschlüsse. Sollte im Einzelfall zwingendes Verbraucherrecht Anwendung finden, bleiben gesetzliche Rechte unberührt; es gilt die für den Nutzer günstigere Regelung.
6. Datenschutz und Verhaltensregeln
6.1 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, die das Mitglied in den Workspace einbringt, handelt er als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe der Anlage AV. Die Daten der KI-Arbeitsumgebung (Langdock) und der Verwaltungsplattform (Ablefy) werden nach Anbieterangaben auf Servern in der EU gehostet. Für einzelne Kommunikations- und Hilfsdienste (z. B. Videokonferenzen, E-Mail) gelten die Angaben in der Datenschutzerklärung. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.sava-ki.de/datenschutz.
6.2 Private und öffentliche Bereiche
Die Plattform Langdock.com stellt jedem Mitglied einen eigenen, privaten Bereich sowie einen optionalen, für alle Mitglieder zugänglichen öffentlichen Bereich zur Verfügung. Inhalte des privaten Bereichs sind für andere Mitglieder nur sichtbar, wenn das Mitglied sie ausdrücklich freigibt oder im öffentlichen Bereich veröffentlicht. Plattformbedingt sind Name und E-Mail-Adresse jedes Mitglieds für die anderen Nutzer in bestimmten Bereichen des Workspace sichtbar. Das Mitglied trägt die alleinige Verantwortung dafür, welche Informationen es wo einstellt. Inhalte mit Fallbezug dürfen nicht im öffentlichen Bereich geteilt werden (§ 2.13 Absatz 4). Für administrative Zugriffsmöglichkeiten des Anbieters gilt § 6.3.
6.3 Verzicht auf administrative Einsichtnahme
(1) Die Plattform stellt dem Anbieter in seiner Funktion als Workspace-Administrator Funktionen bereit, die eine Einsichtnahme in Inhalte der Mitglieder – insbesondere Agenten einschließlich ihrer Anweisungen, Wissensdateien sowie inhaltsbezogene Nutzungsauswertungen – technisch ermöglichen können (derzeit u. a. das Add-on „Governance“).
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, auf jede Einsichtnahme in Inhalte der Mitglieder über Administrations-, Governance-, Analyse- oder vergleichbare Funktionen der Plattform zu verzichten. Dies gilt unabhängig von Bezeichnung, Umfang oder künftiger Ausgestaltung solcher Funktionen. Soweit die Plattform dies zulässt, hält der Anbieter derartige Funktionen deaktiviert und dokumentiert die Deaktivierung.
(3) Eine Einsichtnahme ist ausschließlich zulässig, soweit und solange eine gesetzliche Pflicht oder eine vollziehbare behördliche oder gerichtliche Anordnung dies erfordert, sowie nach Absatz 6. Sie wird auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt und dokumentiert. Das betroffene Mitglied wird unverzüglich benachrichtigt, soweit dem keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.
(4) Rein technische Verwaltungshandlungen ohne inhaltliche Kenntnisnahme – insbesondere das Anlegen, Sperren und Löschen von Nutzerkonten, die Zuweisung von Lizenzen, der Ausschluss einzelner KI-Modelle für den Workspace sowie die Ausführung der Löschung nach § 2.7 – bleiben zulässig.
(5) Aggregierte, nicht auf einzelne Mitglieder oder Inhalte beziehbare Nutzungsstatistiken des Workspace (z. B. Gesamtverbrauch zur Kostensteuerung im Rahmen der Fair-Use-Regeln) bleiben unberührt.
(6) Auf ausdrückliche Weisung des Mitglieds in Textform darf der Anbieter im Rahmen des Supports Einsicht in bestimmte Inhalte des Workspace nehmen, beschränkt auf das für die Anfrage Erforderliche. Die Einsichtnahme wird dokumentiert.
6.4 Verhaltensregeln
In allen öffentlich zugänglichen Bereichen der Plattform sowie in verbundenen oder integrierten Diensten wie z. B. Ablefy.io, Proton Meet oder anderen Community-Tools ist ein sachlicher, respektvoller und freundschaftlicher Umgangston verpflichtend. Hassrede, diskriminierende Aussagen, gesetzlich verbotene Symbole, Bilder oder Inhalte berechtigen den Anbieter zur sofortigen Sperrung des Nutzerkontos und zur außerordentlichen Kündigung nach § 5.3.
6.5 Vertraulichkeit
Es gilt § 7 (Vertraulichkeit).
6.6 Teilnahmebescheinigungen
Zur Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen kann der Anbieter die Live-Teilnahme am jeweiligen Workshop überprüfen (anhand von Bildschirmfotos der Teilnehmerliste der Videokonferenz zu Beginn und am Ende des Workshops, nur Namen). Eine darüber hinausgehende personalisierte Erfassung oder eine Übermittlung an Dritte, insbesondere an Handwerkskammern, findet durch den Anbieter nicht statt. Die Vorlage von Bescheinigungen bei der Handwerkskammer nimmt das Mitglied selbst vor.
6.7 Datenschutzerklärung
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.sava-ki.de/datenschutz.
7. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle Informationen der jeweils anderen Partei, die nicht allgemein bekannt sind oder den Umständen nach vertraulich zu behandeln sind – insbesondere eingegebene Inhalte und Unterlagen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how sowie die vom Anbieter bereitgestellten Agenten-Konfigurationen, Prompts und Materialien –, streng vertraulich, schützen sie durch angemessene Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff, nutzen sie nur im Rahmen dieses Vertrags und geben sie ohne vorherige Zustimmung nicht an Dritte weiter.
(2) Das Mitglied behandelt darüber hinaus alle Informationen über andere Mitglieder und deren Aufträge, Verfahren oder Betriebsverhältnisse, von denen es im Rahmen von Workshops, Sprechstunden oder sonstigen Angeboten des Anbieters Kenntnis erlangt, vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht allgemein bekannt sind oder werden, die einer Partei berechtigt von Dritten zugehen oder deren Offenlegung gesetzlich oder gerichtlich angeordnet ist; im letzteren Fall ist die Offenlegung auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
(4) Gesetzliche Verschwiegenheits-, Auskunfts- und Aussagepflichten des Mitglieds, insbesondere aus seiner Sachverständigentätigkeit, bleiben unberührt.
(5) Die Pflichten aus diesem Paragraphen bestehen nach Beendigung der Mitgliedschaft fort.
(6) Für fremde Geheimnisse, die dem Anbieter bei seiner Tätigkeit für das Mitglied bekannt werden, gilt ergänzend die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB (Anlage V).
8. Referenznutzung (anonymisiert)
8.1 Anonymisierte Nutzung
Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten (z. B. die Nutzungshäufigkeit einzelner Agenten) für interne Analysen und zur Weiterentwicklung des Angebots zu verwenden. Inhalte aus dem Workspace des Mitglieds, insbesondere Unterlagen, Chatverläufe und Ergebnisse, werden hierfür nicht verwendet. Erfahrungsberichte und Fallbeispiele verwendet der Anbieter für werbliche Zwecke nur mit vorheriger Zustimmung des Mitglieds in Textform und nur, wenn sie keine personenbezogenen Daten oder Geheimnisse Dritter enthalten. Eine namentliche Nennung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
9.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.4 Form
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. § 1.4 bleibt unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Anlage NR: Nutzungsrichtlinien der Plattform- und Modellanbieter
Übersicht zur Information zu § 2.13 Absatz 5. Diese Anlage ist nicht Vertragsbestandteil. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung beim Anbieter.
SAVA läuft auf der Plattform der Langdock GmbH. Ergänzend zu diesen AGB gelten die Nutzungsbeschränkungen von Langdock und die Richtlinien der Anbieter der KI-Modelle:
- Langdock, Allgemeine Nutzungsbedingungen, Ziffern 10 und 11: https://langdock.com/de/terms
- Microsoft AI Code of Conduct: https://learn.microsoft.com/en-us/legal/ai-code-of-conduct
- AWS Responsible AI Policy: https://aws.amazon.com/ai/responsible-ai/policy
- AWS Third-Party Model Policy: https://aws.amazon.com/legal/bedrock/third-party-models
- Google Generative AI Prohibited Use Policy: https://policies.google.com/terms/generative-ai/use-policy
- Anthropic Usage Policy: https://anthropic.com/legal/aup
- OpenAI Usage Policies: https://openai.com/policies/usage-policies
- Mistral AI Usage Policy: https://legal.mistral.ai/terms/usage-policy
- Black Forest Labs Usage Policy: https://bfl.ai/legal/usage-policy
Stand der Übersicht: 28.10.2026