FAQ

Häufige Fragen

68 Antworten zu Vertrag und Kosten, Einstieg, Datenschutz, Recht, Technik und Workshops. Ihre Frage ist nicht dabei? Stellen Sie sie in der Live-Demo oder schreiben Sie mir an info@sava-ki.de.

Verträge, Kosten, Rechnungen und Kündigung

Wer kann SAVA-KI buchen? +

SAVA-KI richtet sich exklusiv an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich Bau und Gebäudetechnik. Die Mitglieder kommen unter anderem aus den Bereichen SHK, Dach, Zimmerei, Tischlerei, Bauschaden und Photovoltaik. Eine Einschränkung auf bestimmte Gewerke gibt es nicht: Die Agenten arbeiten mit den Unterlagen, die Sie hochladen, bei Gerichts-, Privat- und Versicherungsgutachten.

Sie buchen SAVA-KI für Ihre berufliche Tätigkeit, als Unternehmer. Vor der Freischaltung prüfe ich, ob Sie zur Zielgruppe gehören (siehe „Wie schnell kann ich starten?“).

Was kostet SAVA-KI? +

Alle drei Laufzeiten haben denselben Leistungsumfang: alle Agenten (auch neue), alle Workshops, die monatliche Sprechstunde, den KI-Tipps-Newsletter, den Support und den AV-Vertrag.

  • Monats-Mitgliedschaft: 247 €/Monat
  • Quartals-Mitgliedschaft: 187 €/Monat (rund 24 % günstiger als monatlich)
  • Jahres-Mitgliedschaft: 147 €/Monat (rund 40 % günstiger als monatlich)

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. USt. Sie zahlen bei jeder Laufzeit monatlich.

Im Preis enthalten sind die Plattformkosten für Langdock (29 € im Monat), die KI-Plattform des Berliner Unternehmens Langdock mit Hosting in der EU. Dort arbeiten Sie mit den Agenten. Ebenfalls enthalten ist die KI-Nutzung im Rahmen der Fair-Use-Regeln von Langdock. Wer mehr braucht, kann aufstocken, einmalig oder dauerhaft (siehe „Gibt es Token-Limits oder Fair-Use-Beschränkungen?“).

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn Sie nicht bis zum letzten Tag der laufenden Laufzeit kündigen. Kündigen können Sie in Ihrem Mitgliederbereich bei Ablefy (Login auf sava-ki.de) oder per E-Mail an info@sava-ki.de.

Rechnet sich SAVA-KI für mich? +

Das hängt davon ab, wie viele Gutachten Sie erstellen und wie Sie arbeiten. Einen Anhaltspunkt gibt meine Mitgliederumfrage: 16 von 25 Mitgliedern haben geantwortet (26.05.–25.06.2026). Auf die Frage „Wie viel Zeit sparen Sie pro Gutachten?“ schätzten sie:

  • mehr als zwei Stunden: 5
  • eine bis zwei Stunden: 6
  • unter einer Stunde: 2
  • kaum merklich: 0
  • noch kein Gutachten mit SAVA-KI erstellt: 3

Nach eigener Schätzung sparen also 11 von 16 mindestens eine Stunde pro Gutachten, knapp ein Drittel mehr als zwei Stunden. Von den 16 würden 15 SAVA-KI „definitiv“ weiterempfehlen, eine Person „eher ja“.

Ein einfaches Rechenbeispiel: Sie schreiben zwei Gutachten im Monat und sparen je eine Stunde, die vorsichtigste Schätzung von 11 der 16 befragten Mitglieder. Bei 150 € Stundensatz sind das 300 € im Monat, rund das Doppelte des monatlichen Beitrags im Jahresabo (147 €). Auch mit Business Max (257 € im Monat im Jahresabo) rechnet es sich ab zwei gesparten Stunden im Monat. Die Workshops mit Teilnahmebescheinigung kommen hinzu.

Wichtig bei Gerichtsgutachten: Nach dem JVEG rechnen Sie nur die tatsächlich erforderliche Zeit ab (§ 8 Abs. 2 JVEG). Die Zeit, die SAVA-KI Ihnen spart, dürfen Sie nicht in Rechnung stellen. Die Zeit, in der Sie die Ergebnisse prüfen, schon. Der Gewinn entsteht also dadurch, dass Sie in derselben Zeit mehr Aufträge bearbeiten oder früher Feierabend haben, nicht durch höhere Rechnungen. Die Mitgliedschaft selbst können Sie dem Gericht nicht gesondert in Rechnung stellen.

(Schätzungen der Mitglieder, keine zugesicherte Ersparnis.)

Ob sich das für Ihre Arbeitsweise lohnt, können Sie ohne Risiko ausprobieren: Für Neuabschlüsse gilt die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie.

Und wenn Sie SAVA-KI nicht nutzen? Bei Privatgutachten vergleichen Auftraggeber Preise und Lieferzeiten. Kollegen, die KI sorgfältig einsetzen, liefern vergleichbare Gutachten schneller. Das verschiebt den Maßstab.

Lohnt sich SAVA-KI noch, wenn ich nur noch wenige Jahre als Sachverständiger arbeiten möchte? +

Ja. Die Zeitersparnis spüren Sie im nächsten Gutachten, nicht erst nach Jahren. In meiner Mitgliederumfrage schätzten 11 von 16 Befragten ihre Ersparnis auf mindestens eine Stunde pro Gutachten (siehe „Rechnet sich SAVA-KI für mich?“). In den letzten Berufsjahren kann das heißen: gleiche Sorgfalt mit weniger Abendarbeit oder mehr Zeit für die Aufträge, die Ihnen wichtig sind.

Sie binden sich dafür nicht langfristig. Die Monats-Mitgliedschaft können Sie zum Ende jedes Monats kündigen, und für Neuabschlüsse gilt die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie.

Welche Zahlungsmethoden gibt es? +

Sie können per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift zahlen. Die Zahlung wird automatisch über Ablefy abgewickelt, die Verwaltungsplattform des Berliner Unternehmens ablefy.io.

Gibt es versteckte Kosten (API-Gebühren, Extra-Modelle)? +

Nein. Mehr zahlen Sie nur, wenn Sie mehr KI-Nutzung brauchen, als die Fair-Use-Regeln abdecken, und sich dann fürs Aufstocken entscheiden: einmalig mit dem Token Booster (10 bis 100 €) oder dauerhaft mit Business Max (110 € im Monat). Die Einzelheiten stehen unter „Gibt es Token-Limits oder Fair-Use-Beschränkungen?“. Bisher haben zwei Mitglieder aufgestockt.

Alles andere ist im Beitrag enthalten: der Zugang zu Langdock (Wert 29 € im Monat), alle Agenten, die Workshops, die Sprechstunde, der Support und der AV-Vertrag. API-Gebühren oder Gebühren für einzelne Modelle zahlen Sie nicht.

Gibt es eine Geld-zurück-Garantie? +

Ja. Für Neuabschlüsse gilt eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie, ohne Angabe von Gründen: Sind Sie innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsschluss nicht zufrieden, erhalten Sie bereits gezahlte Beträge vollständig zurück. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen über dieselbe Zahlungsmethode (AGB § 5.5). Wenn Sie die Garantie nutzen möchten, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an info@sava-ki.de.

Die Garantie gilt nicht für Verlängerungen. Bei einzelnen Aktionen, etwa auf Tagungen, biete ich stattdessen einen kostenlosen Testmonat an; die Garantie gilt für Neuabschlüsse ohne Testmonat.

Habe ich ein Widerrufsrecht? +

SAVA-KI richtet sich an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die für ihre berufliche Tätigkeit buchen, also als Unternehmer. Deshalb sind alle Preise netto ausgewiesen, und ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht besteht nicht. Stattdessen gilt für Neuabschlüsse die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie: ohne Angabe von Gründen, volle Erstattung (AGB § 5.5).

Kann ich monatlich kündigen? +

Bei der Monats-Mitgliedschaft: ja; die Kündigung ist bis zum letzten Tag des laufenden Monats möglich. Bei Quartals- oder Jahres-Mitgliedschaft zahlen Sie zwar monatlich, die Mitgliedschaft läuft aber verbindlich bis zum Ende der gewählten Laufzeit und endet dann, wenn Sie rechtzeitig kündigen.

Wie kann ich mein Abo kündigen? +
  1. Melden Sie sich über Login auf sava-ki.de in Ihrem Mitgliederbereich bei Ablefy an.
  2. Öffnen Sie „Meine Daten“ → „Rechnungen und Bestellungen“.
  3. Klicken Sie bei Ihrer Mitgliedschaft auf das Drei-Punkte-Symbol und wählen Sie „Abonnement kündigen“.

Über das Drei-Punkte-Symbol und „Bestellung verwalten“ sehen Sie außerdem, wie lange Ihre Laufzeit noch läuft und wann sie sich verlängert.

Sie können auch formlos per E-Mail an info@sava-ki.de kündigen (AGB § 3.3). Für die Frist zählt allein, dass Ihre Kündigung rechtzeitig eingeht.

Ein Hinweis für SEPA-Zahler: Die technische Verarbeitung Ihrer Kündigung durch Ablefy kann bis zum Eingang der letzten Zahlung dauern, bis zu sieben Tage nach dem Fälligkeitstermin. Ihnen entsteht dadurch kein Nachteil.

Ist meine Mitgliedschaft übertragbar? +

Nein. Die Mitgliedschaft ist personenbezogen. Der Zugang ist nicht übertragbar – bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten nicht weiter.

Kann ich zwischen Monats-, Quartals- und Jahres-Mitgliedschaft wechseln? +

Ja, in beide Richtungen. Eine direkte Umstellung innerhalb der laufenden Laufzeit ist nicht möglich. So gehen Sie vor:

  1. Kündigen Sie Ihre bestehende Mitgliedschaft zum Ende der laufenden Laufzeit (siehe „Wie kann ich mein Abo kündigen?“). Bis dahin bleibt Ihr Zugang unverändert bestehen, und die Zahlungen laufen bis zum Ende der Laufzeit weiter.
  2. Schließen Sie nach dem Ablauf der alten Mitgliedschaft über sava-ki.de eine neue Mitgliedschaft mit der gewünschten Laufzeit ab.

Eine anteilige Anrechnung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht (AGB § 3.9).

Die Inhalte Ihres Langdock-Workspace bleiben erhalten, Sie müssen nichts tun.

Kann ich SAVA-KI steuerlich absetzen? +

Sie buchen die Mitgliedschaft für Ihre berufliche Tätigkeit. Für jede Zahlung erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, für jeden Workshop, an dem Sie live teilnehmen, eine Teilnahmebescheinigung. Wie Sie die Kosten steuerlich behandeln, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Wann und wo bekomme ich meine Rechnungen? +

Sie erhalten für jeden Zahlungsvorgang eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, per E-Mail an die Adresse, die Sie bei der Buchung angegeben haben.

  • Bei Zahlung per Kreditkarte kommt die Rechnung in der Regel direkt nach der Buchung.
  • Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erhalten Sie zunächst eine Zahlungsbestätigung per E-Mail („Vielen Dank für die Zahlung …“). Die eigentliche Rechnung folgt, sobald die Zahlung vollständig verbucht ist. Das kann einige Tage dauern und ist technisch bedingt.

Alle Rechnungen können Sie jederzeit herunterladen:

  1. Klicken Sie im oberen Menü der Website auf Login und melden Sie sich bei Ablefy an.
  2. Öffnen Sie „Meine Daten“ → „Rechnungen und Bestellungen“.
  3. Klicken Sie auf die Bestellnummer Ihrer Mitgliedschaft. In der Bestellübersicht sehen Sie Ihre Zahlungen. Im Reiter „Rechnungen“ können Sie die Rechnungen herunterladen.
Wie ändere ich meine Rechnungsadresse oder Zahlungsart? +
  1. Melden Sie sich über Login auf sava-ki.de in Ihrem Mitgliederbereich bei Ablefy an.
  2. Öffnen Sie „Meine Daten“ → „Rechnungen und Bestellungen“.
  3. Klicken Sie bei Ihrer Mitgliedschaft auf das Drei-Punkte-Symbol und wählen Sie „Bestellung verwalten“.

Dort ändern Sie Rechnungsadresse und Zahlungsart selbst. Brauchen Sie eine bereits ausgestellte Rechnung mit neuer Anschrift, schreiben Sie mir an info@sava-ki.de.

Einstieg und Nutzung

Wie schnell kann ich starten? +

Nach Ihrer Buchung prüfe ich, ob Sie zur Zielgruppe gehören (siehe „Wer kann SAVA-KI buchen?“), und schalte Ihren Zugang zu Langdock frei, der KI-Plattform des Berliner Unternehmens Langdock mit Hosting in der EU. Die Freischaltung erfolgt manuell, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen, spätestens innerhalb einer Woche.

Verzögert sich die Freischaltung um mehr als fünf Arbeitstage nach Zahlungseingang, verlängert sich Ihre erste Laufzeit um die Dauer der Verzögerung, ohne Aufpreis (AGB § 2.10).

Wie schnell kann ich einen ersten Erfolg sehen? +

Oft schon beim ersten Einsatz. Ein typisches Beispiel: Sie laden eine Gerichtsakte in den Extraktor. Er holt daraus die Beweisbeschlüsse und Beweisfragen im Wortlaut, die Streitbeteiligten und relevante Parteivorträge, jeweils mit Fundstelle, in der Regel in wenigen Minuten. Weil jede Angabe ihre Fundstelle nennt, prüfen Sie das Ergebnis gezielt in der Akte, statt die Akte selbst zu durchsuchen.

Benötige ich technisches Vorwissen oder KI-Erfahrung? +

Nein. Die Agenten sind fertig eingerichtet und ohne KI-Vorwissen nutzbar. Sie wählen den passenden Agenten, laden Ihre Unterlagen hoch und erhalten ein Ergebnis, ohne selbst Prompts schreiben zu müssen. Wie Sie sich Schritt für Schritt einarbeiten, lesen Sie unter „Wie viel Einarbeitung brauche ich?“.

Wie viel Einarbeitung brauche ich? +

Für den Einstieg wenig. Die Agenten sind fertig eingerichtet: Sie wählen den passenden Agenten, laden Ihre Unterlagen hoch und erhalten ein Ergebnis. Eigene Prompts müssen Sie dafür nicht schreiben.

Mit jedem Gutachten werden Sie sicherer. Allein sind Sie dabei nicht:

  • Am Anfang: Eine Einführung per E-Mail führt Sie Schritt für Schritt durch die ersten Tage, bis zu Ihrem ersten eigenen Fall.
  • Zum Nachschlagen: Anleitungen und Spickzettel zu jedem Agenten und zur Bedienung von Langdock, dazu die Unterlagen aller bisherigen Workshops und Sprechstunden.
  • Jeden Monat: ein Online-Workshop und die Sprechstunde für Ihre Fragen, auch für die, die Ihnen vielleicht zu einfach vorkommen.
  • Alle zwei Wochen: der Newsletter mit einem Handgriff zum sofortigen Ausprobieren.
  • Rund um die Uhr: der SAVA-Lotse, ein Agent, der Fragen zur Bedienung von Langdock beantwortet.

Auf Anfrage unterstütze ich Sie auch persönlich bei der Einrichtung, ohne dass darauf ein Anspruch besteht.

Kann ich SAVA-KI mobil nutzen, z. B. beim Ortstermin? +

Ja. Sie können Agenten auch unterwegs auf Smartphone oder Tablet aufrufen und Ihre Beobachtungen beim Ortstermin per Sprachnotiz festhalten. Der Protokollführer macht aus Ihren Notizen, Sprachaufnahmen oder Dokumenten anschließend einen gegliederten Protokollentwurf, den Sie am Schreibtisch prüfen und weiterbearbeiten.

Kann ich SAVA-KI testen, bevor ich zahle? +

Ja, auf zwei Wegen.

Kostenlose Live-Demo: Sie sehen SAVA-KI in Aktion und können direkt Ihre Fragen stellen. Die Demo findet einmal im Monat online statt, dauert 30 Minuten plus Zeit für Ihre Fragen und ist unverbindlich. Teilnehmen können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Wählen Sie hier Ihren Termin oder schreiben Sie mir an info@sava-ki.de.

30-Tage-Geld-zurück-Garantie: Nach der Buchung arbeiten Sie mit Ihren eigenen Fällen. Passt SAVA-KI nicht zu Ihnen, erhalten Sie bei einem Neuabschluss Ihr Geld innerhalb von 30 Tagen vollständig zurück, ohne Angabe von Gründen (siehe „Gibt es eine Geld-zurück-Garantie?“).

Wo logge ich mich ein – bei Ablefy oder bei Langdock? +

SAVA-KI nutzt zwei Plattformen, die unterschiedliche Aufgaben haben:

Langdock (app.langdock.com) ist Ihr täglicher Arbeitsplatz: die KI-Plattform des Berliner Unternehmens Langdock, Hosting in der EU. Hier arbeiten Sie mit den Agenten, laden Akten hoch, erstellen Gutachten-Entwürfe und nutzen den Chat. Alles, was mit KI und Ihrer Gutachtenarbeit zu tun hat, passiert hier.

Ablefy (myablefy.com/payer/s/sava-ki) verwaltet Ihre Mitgliedschaft. Hier finden Sie Ihre Rechnungen, können Ihre Mitgliedschaft kündigen oder ändern, laden Teilnahmebescheinigungen herunter und erreichen den Support.

Kurz: Langdock = Arbeiten. Ablefy = Verwalten.

Wie kann ich mein Langdock-Passwort ändern oder zwischen Passwort und Magic Link wählen? +

Langdock bietet zwei Wege, sich einzuloggen: per Passwort oder per Magic Link (ein Einmal-Link, der Ihnen per E-Mail zugeschickt wird und Sie ohne Passwort einloggt).

Eigenes Passwort setzen oder ändern: Loggen Sie sich bei Langdock ein und gehen Sie auf das SAVA-KI-Logo (oben links) → Einstellungen → Profil. Dort finden Sie die Option „Passwort ändern“. Geben Sie Ihr aktuelles Passwort ein, legen Sie ein neues fest und bestätigen Sie es. Details dazu finden Sie in der Langdock-Dokumentation: https://docs.langdock.com/settings/account

Magic Link nutzen: Wenn Sie sich ohne Passwort einloggen möchten, geben Sie auf der Login-Seite (app.langdock.com) einfach Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten einen Link per E-Mail, mit dem Sie sich direkt einloggen – ohne Passwort. Dieser Link ist einmalig gültig und läuft nach kurzer Zeit ab.

Hinweis: Falls Sie sich über Google oder Microsoft (SSO) anmelden, wird Ihr Passwort von diesem Anbieter verwaltet und kann nicht in Langdock geändert werden.

Wie integriere ich die Ergebnisse in meinen Arbeitsprozess (z. B. Aktenverwaltung, Gutachten-Erstellung)? +

Alle Ergebnisse lassen sich direkt kopieren und ohne Umwege in Ihre bestehende Aktenverwaltung oder Gutachten-Vorlage einfügen, so wie Sie es gewohnt sind. Oft können Ergebnisse auch als Word- oder PDF-Datei heruntergeladen werden.

Gibt es eine Import-/Export-Schnittstelle oder muss alles manuell kopiert werden? +

Eine Schnittstelle zu Ihrer Aktenverwaltung oder Ihrem Gutachtenprogramm gibt es nicht. Einzelne Ergebnisse übernehmen Sie per Copy & Paste oder laden sie herunter, wo der Agent eine Word-, Excel- oder PDF-Datei erstellt. Eine Exportfunktion im engeren Sinn, etwa für ganze Chats, Projekte oder Agenten, stellt Langdock nicht bereit.

So bleiben Sie unabhängig von Software-Versionen und Schnittstellen, die sich oft ändern. Die Zeit, die deren Pflege kosten würde, stecke ich lieber in die fachliche Weiterentwicklung der Agenten und Workshops.

Kann ich meine Arbeitsergebnisse sichern? +

Ja. Einzelne Ergebnisse übernehmen Sie jederzeit per Copy & Paste in Ihre eigene Aktenverwaltung oder laden sie als Datei herunter, wo der Agent eine erstellt. Damit bleiben Sie unabhängig vom Anbieter.

Sichern Sie, was Sie für Ihre Akte brauchen, laufend dort. Ihr Workspace ist kein Archiv (siehe „Was muss ich bei KI-Einsatz in Gerichtsgutachten beachten?“, Punkt 4).

Wie bekomme ich Unterstützung bei Fragen? +

Es gibt keine anonyme Hotline, sondern den direkten Draht zum Entwickler, also zu mir. Schreiben Sie an info@sava-ki.de. Ich antworte in der Regel innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen. Wenn es eilt, sprechen wir auch per Telefon oder Video.

Fragen zur Bedienung von Langdock beantwortet außerdem der SAVA-Lotse, ein Agent in Ihrem Workspace, rund um die Uhr.

Ein Hinweis zum Datenschutz: Bitte senden Sie per E-Mail keine Aktenauszüge oder andere Unterlagen mit personenbezogenen Daten Dritter. Solche Inhalte gehören ausschließlich in Ihren Workspace. Beschreiben Sie Ihr Anliegen allgemein, etwa welcher Agent was ausgegeben hat und was Sie erwartet hätten.

Muss ich für Ihre Frage einen bestimmten Inhalt in Ihrem Workspace sehen, tue ich das nur, wenn Sie mich ausdrücklich in Textform darum bitten, zum Beispiel per E-Mail. Ich sehe mir dann nur an, was für Ihre Frage nötig ist, und dokumentiere die Einsicht (AGB § 6.3 Abs. 6). Ohne Ihre Weisung sehe ich keine Inhalte.

Zusätzlich gibt es einmal im Monat eine offene Sprechstunde. Fragen zu Ihren Fällen schildern Sie dort bitte nur abstrakt (siehe „Was ist die monatliche Sprechstunde?“).

Wie oft werden die Agenten aktualisiert? +

Laufend, und zwar aus zwei Gründen:

  • Weiterentwicklung: Rückmeldungen der Mitglieder fließen ein, und neue Agenten kommen dazu. Was neu ist, stelle ich im Workshop und im Newsletter vor.
  • Pflege bei Modellwechseln: Die KI-Anbieter ändern ihre Modelle häufig und schalten manche schon nach wenigen Monaten wieder ab. Dann passe ich die betroffenen Agenten an. Sie müssen dafür nichts tun.

Überarbeitete Agenten teste ich vor der Freigabe an Beispielfällen (siehe „Werden die Agenten regelmäßig überprüft?“).

Sicherheit und Datenschutz

Ist SAVA-KI sicher? +

Ihre Arbeitsumgebung für Gutachten ist Langdock, die KI-Plattform des Berliner Unternehmens Langdock. Nach Angaben von Langdock ist sie DSGVO-konform, in der EU gehostet, nach ISO 27001:2022 zertifiziert und nach SOC 2 Type II geprüft. Mit Langdock besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag; mit der Weise Verlagsberatung GmbH schließen Sie als Mitglied einen AV-Vertrag, der in der Mitgliedschaft enthalten ist. Ihre Inhalte werden nicht zum Training von KI-Modellen genutzt (AGB § 2.3 Abs. 2). (Stand: 28.10.2026)

Die Verwaltungsplattform Ablefy (ablefy.io), ebenfalls von einem Berliner Unternehmen, wickelt Ihre Mitgliedschaft, Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen ab. Sie arbeitet nach eigenen Angaben DSGVO-konform mit Hosting in der EU.

Auf sava-ki.de setze ich keinerlei Analyse- oder Tracking-Tools ein: kein Google Analytics, auch keine „datenschutzfreundliche“ Alternative. Ihr Besuch auf dieser Website wird nicht statistisch ausgewertet.

Was passiert mit meinen Daten, während und nach der Mitgliedschaft? +

Während der Mitgliedschaft: Ihr Workspace bei Langdock, der KI-Plattform des Berliner Unternehmens Langdock, ist privat und in der EU gehostet. Andere Mitglieder sehen nur, was Sie ausdrücklich freigeben oder im öffentlichen Bereich veröffentlichen. Inhalte mit Fallbezug gehören nicht in den öffentlichen Bereich (AGB § 2.13 Abs. 4). Wie es um administrative Zugriffsmöglichkeiten steht und warum ich darauf verzichte, lesen Sie unter „Kann jemand meine Dateien sehen?“.

Weder ich noch die von mir eingesetzten Drittanbieter nutzen Ihre Inhalte zum Training von KI-Modellen, zur Produktverbesserung oder für Werbung (AGB § 2.3 Abs. 2). Sie können Ihre Daten jederzeit selbst löschen oder Verfallsfristen festlegen.

Nach Vertragsende: Bis zum Vertragsende können Sie Ihre Inhalte per Copy & Paste sichern. Danach werden sämtliche Daten (einschließlich Dateien, Chatverläufen und gespeicherter Prompts) automatisch innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen (AGB § 2.7). Eine Wiederherstellung ist danach nicht möglich.

Kann jemand meine Dateien sehen? +

Andere Mitglieder: Ihre Inhalte nicht. Sichtbar wird nur, was Sie ausdrücklich freigeben oder im öffentlichen Bereich veröffentlichen. Plattformbedingt sehen andere Mitglieder in bestimmten Bereichen des Workspace Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse (AGB § 6.2).

Und ich als Betreiber? Hier die ehrliche Antwort: Langdock stellt Workspace-Administratoren eine Verwaltungsfunktion („Governance“) zur Verfügung, mit der Agenten samt Anweisungen und Wissensdateien technisch einsehbar wären. Dauerhaft abschalten kann ich diese Funktion nicht, sie ließe sich jederzeit wieder einschalten. Ein „Das kann ich nicht“ wäre deshalb nicht wahr. Wahr ist: Ich habe die Funktion deaktiviert, die Deaktivierung dokumentiert, und ich nutze sie nicht.

In den AGB habe ich mich verbindlich verpflichtet, auf jede Einsichtnahme in Ihre Inhalte über Administrations-, Governance- oder Analysefunktionen zu verzichten. Ausnahmen gibt es nur in zwei Fällen: wenn ein Gesetz oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung es verlangt, und wenn Sie mich im Support ausdrücklich darum bitten. Jede Einsichtnahme wird auf das Nötige beschränkt und dokumentiert. Muss ich wegen einer gesetzlichen Pflicht Einsicht nehmen, benachrichtige ich Sie, soweit das zulässig ist (AGB § 6.3).

Vertretung: Für den Notfall, etwa bei Krankheit oder im Urlaub, gibt es eine Vertretung: einen externen Auftragnehmer, der schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet ist. Für ihn gilt derselbe Verzicht auf Einsichtnahme wie für mich. Auch das ist dokumentiert.

(Stand: 16.07.2026)

Was passiert, wenn Drittanbieter ausfallen oder ihre Preise ändern? +

SAVA-KI arbeitet mit zwei etablierten Plattformen von Berliner Unternehmen: Langdock, der KI-Plattform, und Ablefy, der Verwaltungsplattform. Beide arbeiten nach eigenen Angaben DSGVO-konform mit Hosting in der EU und sind auf langfristigen Betrieb ausgelegt. Sollte es dort technische Ausfälle geben, kümmere ich mich um schnelle Lösungen oder Alternativen.

Verfügbarkeit: Ich stelle Ihren Workspace mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel bereit. Angekündigte Wartungsarbeiten und Störungen außerhalb meines Einflussbereichs zählen nicht als Ausfall. Für einzelne KI-Modelle gibt es keine Zusage (AGB § 2.14).

Wegfall einer Kernfunktion: Schränkt Langdock Funktionen ein, die zum Kern von SAVA-KI gehören, biete ich Ihnen eine Alternative an. Gelingt das nicht innerhalb eines Monats, können Sie mit einer Frist von zwei Wochen außerordentlich kündigen. Im Voraus gezahlte Beiträge für die Zeit danach erstatte ich (AGB § 2.8).

Preise: Erhöhen Langdock oder Ablefy ihre Entgelte, darf ich die auf Sie entfallenden Mehrkosten weitergeben. Sinken die Entgelte, gebe ich die Senkung ebenso weiter. Eine Erhöhung kündige ich 30 Tage vorher per E-Mail an. Sie können dann innerhalb von 14 Tagen zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen (AGB § 3.5).

Ihre Inhalte können Sie jederzeit per Copy & Paste sichern.

Verwenden Sie Cookies für das Tracking? +

Nein. Auf sava-ki.de setze ich keine Analyse- oder Tracking-Tools ein – kein Google Analytics, auch keine „datenschutzfreundliche“ Alternative. Ihr Besuch wird nicht statistisch ausgewertet.

Wo werden meine Daten gespeichert? +

Das Hosting von Langdock findet nach Anbieterangaben in der EU statt. Eine Verarbeitung außerhalb der EU wäre nur bei Modellen mit „Global Deployment“ möglich – solche Modelle sind im SAVA-KI-Workspace nicht freigeschaltet (Stand: 16.07.2026).

Werden meine Gutachten-Daten zum KI-Training verwendet? +

Nein. Ihre Inhalte werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer eigenen Aufträge verarbeitet. Weder ich noch die von mir eingesetzten Drittanbieter nutzen sie zum Training von KI-Modellen, zur Produktverbesserung oder für Werbung. Das ist in den AGB verbindlich geregelt (§ 2.3 Abs. 2) und entspricht den vertraglichen Zusicherungen von Langdock. Ihr Workspace ist privat (zu Zugriffsrechten im Detail: „Kann jemand meine Dateien sehen?“).

Sicherheitsmerkmale der Plattform Langdock (nach Angaben des Anbieters, Stand 28.10.2026):

  • nach ISO 27001:2022 zertifiziert
  • nach SOC 2 Type II geprüft
  • verschlüsselte Übertragung und Speicherung

Den aktuellen Zertifizierungsstand und die Details können Sie jederzeit unter trust.langdock.com einsehen.

Kann ich als Sachverständiger die DSGVO-Konformität der KI-Plattform meinen Auftraggebern nachweisen? +

Ja. Ihr Vertragspartner für den Datenschutz bin ich, die Weise Verlagsberatung GmbH. Mit der Mitgliedschaft erhalten Sie die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage AV) und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB (Anlage V). Beide sind Teil der AGB und werden Ihnen vor der Buchung zum Abruf und Speichern bereitgestellt.

Für die Plattform selbst stellt Langdock Nachweise bereit: Angaben zu Zertifizierungen, zu technischen und organisatorischen Maßnahmen und zu Unterauftragsverarbeitern, unter trust.langdock.com. Mit Langdock besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag.

Details unter „Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)?“.

Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)? +

Ja. Mit der Weise Verlagsberatung GmbH schließen Sie als Mitglied eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage AV). Dazu kommt die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB (Anlage V). Beide sind Teil der AGB, in der Mitgliedschaft enthalten und gehen den AGB bei Widersprüchen vor (AGB § 1.1).

Mit Langdock, der KI-Plattform des Berliner Unternehmens Langdock mit Hosting in der EU, besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

KI-Kompetenz & Recht

Was verlangt die EU-KI-Verordnung zur KI-Kompetenz, und wie hilft SAVA-KI dabei? +

Weniger, als oft behauptet wird. Art. 4 der KI-Verordnung wurde im Juli 2026 geändert (Verordnung (EU) 2026/1744). Seit dem 27.07.2026 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu fördern, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten. Ein bestimmtes Kompetenzniveau schreibt die Vorschrift nicht mehr vor. Eine Zertifizierung verlangt sie nicht.

Was das für Sie bedeutet

  • Mit Mitarbeitenden: Arbeiten Ihre Mitarbeitenden mit KI, sorgen Sie für Maßnahmen, etwa Schulungen und eine schriftliche Nutzungsregel für Ihr Büro.
  • Allein tätig: Ob die Vorschrift den allein tätigen Sachverständigen selbst erfasst, ist nach dem Wortlaut zweifelhaft. Praktisch spielt das kaum eine Rolle. Ihre Sachverständigenordnung verlangt gewissenhafte Aufgabenerfüllung und nachweisbare Fortbildung, und nach § 407a ZPO verantworten Sie das Gutachten persönlich. Beides setzt voraus, dass Sie KI kompetent einsetzen.
  • Dokumentieren: Dokumentierte Fortbildung zeigt diese Sorgfalt, zum Beispiel wenn ein Gericht nach Ihrem KI-Einsatz fragt.

Wie SAVA-KI hilft

  • Workshops: Monatliche Live-Workshops aus der Praxis. Sie lernen, Agenten gezielt einzusetzen, Ergebnisse zu prüfen, typische Fehler zu erkennen (erfundene Fundstellen, übergangene Beschlüsse) und Ihren KI-Einsatz zu dokumentieren und offenzulegen.
  • Teilnahmebescheinigungen: Für jeden Workshop, an dem Sie live und vollständig teilgenommen haben, erhalten Sie eine Bescheinigung mit Datum, Thema und Dauer. Ob Ihre Handwerkskammer Fortbildungspunkte anerkennt, entscheidet allein die Kammer.

Legen Sie Bescheinigungen, Ihre Nutzungsregel und Ihre Prüfprotokolle zusammen ab. Damit belegen Sie am einfachsten, dass Sie wissen, was Sie tun.

(Stand: Oktober 2026. Die Rechtslage entwickelt sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand.)

Was muss ich bei KI-Einsatz in Gerichtsgutachten beachten? +

Kurz gesagt: Die KI arbeitet Ihnen zu. Sie beurteilen, prüfen, dokumentieren und legen offen.

1. Persönlich erstatten. Sie dürfen den Auftrag nicht auf andere übertragen (§ 407a Abs. 3 S. 1 ZPO). Die Sachverständigenordnungen der Kammern gehen weiter: Das Gutachten ist höchstpersönlich zu erarbeiten. Hilfe ist nur zur Vorbereitung erlaubt und nur so weit, wie Sie sie überwachen können (im Muster des ZDH § 11 Abs. 2). Für KI heißt das:

  • Werkzeug (Rechtschreibprüfung, Transkription, Übersetzung): unproblematisch.
  • Zuarbeit (Akte aufbereiten, Beweisbeschluss herausziehen, Regelwerke recherchieren, Protokoll entwerfen, Text überarbeiten): zulässig, wenn Sie jedes Ergebnis prüfen und sich zu eigen machen.
  • Kernleistung (Beweisfragen beantworten, Befunde bewerten, Schlussfolgerungen ziehen): Sie selbst. Nicht übertragbar, weder an eine Hilfskraft noch an eine KI.

2. Keine Rechtsfragen beantworten. Rechtsfragen beantwortet das Gericht. Übernehmen Sie aus einer KI-Ausgabe keine rechtlichen Würdigungen, etwa zur Mangelhaftigkeit im Rechtssinne oder zum Verschulden. Das kann die Besorgnis der Befangenheit begründen.

3. Prüfen. Schlagen Sie jede Zahl, jedes Normzitat und jede Fundstelle im Original nach. Sprachmodelle formulieren Fehler überzeugend.

4. Dokumentieren. Führen Sie je Gutachten ein Prüfprotokoll: Agent, Modell, Datum, Art der Eingaben, verwendete Ergebnisse, Ihre Prüfschritte. Bewahren Sie es in Ihrer eigenen Akte auf. Die Sachverständigenordnungen verlangen in der Regel zehn Jahre. Ihr SAVA-KI-Workspace ist kein Archiv. Im Termin müssen Sie erklären können, welche Daten Sie womit verarbeitet und wie Sie das Ergebnis geprüft haben.

5. Offenlegen. Siehe „Muss ich den KI-Einsatz dem Gericht offenlegen?“. Beachten Sie Vorgaben im Beweisbeschluss.

6. Richtig abrechnen. Nach dem JVEG rechnen Sie nur die tatsächlich erforderliche Zeit ab (§ 8 Abs. 2 JVEG). Spart die KI Zeit, sinkt der abrechenbare Aufwand. Die Prüfung der KI-Ergebnisse gehört zu Ihrer Arbeit und ist abrechenbar. Erfassen Sie die Prüfzeit gesondert. Die SAVA-KI-Mitgliedschaft gehört zu den Gemeinkosten und ist nicht gesondert erstattungsfähig (§ 12 Abs. 1 JVEG).

7. Daten schützen. Unterlagen gehören nur in Ihren Workspace, nicht in E-Mails an den Support, nicht in den öffentlichen Bereich und nicht in die Sprechstunde. Laden Sie keine Gesundheitsdaten und keine Daten über Straftaten hoch, schwärzen Sie sie vorher. Informationen, die das Gericht als geheimhaltungsbedürftig eingestuft hat (§ 273a ZPO), laden Sie nur nach Abstimmung mit dem Gericht hoch.

Was droht, wenn es schiefgeht: Bei einem Verstoß gegen § 407a ZPO entfällt die Vergütung, soweit das Gutachten nicht verwertbar ist (§ 8a Abs. 2 JVEG). Das LG Darmstadt hat die Vergütung eines Sachverständigen auf 0 € festgesetzt (Beschluss vom 10.11.2025, Az. 19 O 527/16). Hinzu kommen Ablehnung, Maßnahmen der Kammer und bei grober Fahrlässigkeit die Haftung gegenüber den Parteien (§ 839a BGB).

(Stand: Oktober 2026. Die Rechtslage entwickelt sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand.)

Muss ich den KI-Einsatz dem Gericht offenlegen? +

Ausdrücklich geregelt ist das nicht. Meine Empfehlung ist trotzdem eindeutig: Ja, wenn Sie SAVA-KI-Agenten für ein Gerichtsgutachten einsetzen.

Warum: § 407a Abs. 3 S. 2 ZPO verlangt, die Mitarbeit anderer Personen namhaft zu machen und ihren Umfang anzugeben, außer bei Hilfsdiensten von untergeordneter Bedeutung. Die Vorschrift spricht von Personen, nicht von Software. Gerichte übertragen ihren Gedanken aber auf KI:

  • LG Darmstadt: Das Gericht hat die Vergütung eines Sachverständigen auf 0 € festgesetzt (Beschluss vom 10.11.2025, Az. 19 O 527/16). Nach den Berichten trug schon die fehlende Anzeige die Kürzung. Hinzu kam, dass der Sachverständige das Gutachten nicht persönlich erstattet hatte.
  • IHK-Handreichung: Die Handreichung zur Nutzung von KI bei der Gutachtenerstellung (Stand 24.06.2026) empfiehlt, die Nutzung im Anhang oder in den Quellenangaben offenzulegen.
  • Gerichtspraxis: Einzelne Richter verlangen eine vorherige Abstimmung über den KI-Einsatz. Manche schließen KI für wesentliche Teile schon im Beweisbeschluss aus.

Was Sie offenlegen: Werkzeug, Zweck und Umfang, sobald KI Inhalte erzeugt, ausgewertet oder geprüft hat, die in das Gutachten einfließen. Nicht nötig ist das bei Standardfunktionen wie Rechtschreibprüfung, einfacher Sortierung oder gängigen Übersetzungswerkzeugen. Die SAVA-KI-Agenten gehen darüber hinaus.

Formulierungsvorschlag:

„Bei der Erstellung dieses Gutachtens wurden folgende KI-gestützte Hilfsmittel eingesetzt: [Werkzeug] zur [Zweck, z. B. Extraktion der Beweisfragen aus der Akte; sprachliche Überarbeitung einzelner Passagen]. Die Ergebnisse habe ich vollständig geprüft. Feststellungen, Bewertungen und Schlussfolgerungen stammen ausschließlich von mir.“

Haben Sie KI nur für Standardfunktionen genutzt, passt diese Erklärung:

„Eine Erstellung des Gutachtens oder von Teilen des Gutachtens durch Systeme der Künstlichen Intelligenz erfolgte nicht. Digitale Hilfsmittel wurden ausschließlich unterstützend verwendet und hatten keinen Einfluss auf Bewertung, Feststellungen oder Schlussfolgerungen.“

Verwenden Sie die zweite Erklärung nur, wenn sie stimmt. Nach dem Einsatz von SAVA-KI-Agenten trifft sie in der Regel nicht zu.

Ob und wie Sie offenlegen, entscheiden und verantworten Sie (AGB § 2.11). Im Zweifel fragen Sie das Gericht vorher.

Bei Privatgutachten gibt es kein Gericht, wohl aber einen Auftraggeber. Verschweigen Sie einen erheblichen KI-Einsatz, kann darin eine Vertragspflichtverletzung liegen. Regeln Sie den Einsatz deshalb im Vertrag.

(Stand: Oktober 2026. Die Rechtslage entwickelt sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand.)

Darf ich die gesparte Zeit abrechnen? +

Bei Gerichtsgutachten nein. Das JVEG vergütet nur die erforderliche, tatsächlich aufgewendete Zeit. Spart die KI Zeit, sinkt der abrechenbare Aufwand. Ihre Prüfung der Ergebnisse gehört zur Arbeit und ist abrechenbar, erfassen Sie sie gesondert. Die Mitgliedschaft ist mit dem Honorar abgegolten und nicht als Auslage erstattungsfähig. Bei Privatgutachten gilt, was Sie mit dem Auftraggeber vereinbaren.

Wo finde ich Begriffe und Fundstellen zu KI und Recht? +

Im KI-Glossar für Sachverständige auf dieser Website: www.sava-ki.de/glossar. Es erklärt mehr als 60 Begriffe rund um KI für die Gutachtenpraxis in Bau und Gebäudetechnik, von „Halluzination“ über „Quellenbindung“ bis „§ 404a und § 407a ZPO“. Jeder Eintrag hat eine Kurzerklärung und eine ausführliche Erklärung mit Beispielen aus den Gewerken.

Die Rechtseinträge nennen die Fundstellen, etwa zur EU-KI-Verordnung, zum KI-Grundlagenpapier der Oberlandesgerichte und zum Beschluss des LG Darmstadt. Sie enthalten keine rechtliche Einordnung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Langfristige Verlässlichkeit & Zukunftssicherheit

Wird es SAVA-KI in fünf Jahren noch geben? +

SAVA-KI ist kein kurzlebiges Projekt, sondern ein Angebot aus einem seit über 20 Jahren bestehenden Consulting-Geschäft. Diese stabile Basis sorgt dafür, dass Betrieb und Weiterentwicklung langfristig gesichert sind.

Was passiert, wenn der Anbieter aufhört? +

Ihre Inhalte und Arbeitsergebnisse liegen in Ihrem Workspace bei Langdock. Sie können sie jederzeit per Copy & Paste sichern oder löschen. Sollte das Angebot eingestellt werden, informiere ich Sie rechtzeitig, damit Sie Ihre Inhalte in Ruhe übernehmen können.

Fachlichkeit und Anerkennung

Ersetzt SAVA-KI meine Expertise? +

Nein. SAVA-KI übernimmt die Fleißarbeit. Das Denken bleibt bei Ihnen.

Wie zuverlässig sind die Ergebnisse der Agenten? +

Jeder Agent ist so konzipiert, dass er Ihnen Arbeit abnimmt, nicht Entscheidungen. Die Agenten arbeiten mit den Unterlagen, die Sie hochladen, und zeigen, worauf sich eine Angabe stützt: die Fundstelle in der Akte, die Quelle einer Norm, Ihre eigene Notiz. Jede KI kann Fehler machen, deshalb nennt jede Angabe ihre Grundlage. So prüfen Sie gezielt die Stellen, auf die es ankommt, statt alles noch einmal selbst zu erarbeiten.

Die fachliche Bewertung bleibt bei Ihnen. Sie behalten jederzeit die Kontrolle über Ihr Gutachten.

Werden die Agenten regelmäßig überprüft? +

Ja. Alle Agenten wurden mit Sachverständigen im Alltag getestet, und Rückmeldungen aus der Praxis fließen laufend in die Weiterentwicklung ein. Überarbeitete Agenten teste ich vor der Freigabe an Beispielfällen. Im Sommer 2026 habe ich alle Agenten systematisch geprüft und einzelne daraufhin grundlegend überarbeitet, zum Beispiel den Protokollführer und die Regelwerksrecherche. Was sich jeweils ändert, erfahren Sie in den Workshops und im Newsletter.

Wird mein Gutachten noch als mein Werk anerkannt? +

Ja, wenn es Ihr Werk ist. Das entscheidet nicht das Werkzeug, sondern was Sie damit tun.

Ihr Werk bleibt es, wenn

  • Sie die Beweisfragen beantworten, die Befunde bewerten und die Schlussfolgerungen selbst formulieren,
  • Sie jede übernommene KI-Ausgabe geprüft haben und das belegen können (Prüfprotokoll),
  • Sie den KI-Einsatz offenlegen und
  • Sie jeden Satz im Termin erläutern und vertreten können.

Die SAVA-KI-Agenten sind für Zuarbeit gebaut. Sie ziehen Informationen aus Unterlagen, strukturieren, recherchieren Regelwerke, entwerfen Protokolle und prüfen Ihre eigenen Entwürfe sprachlich und logisch. Bewertungen und Schlussfolgerungen gehören nicht zu ihrem Zweck. Ihre Ausgaben sind Entwürfe, die Sie prüfen und verantworten (AGB § 2.13).

Eine Grenze müssen Sie selbst ziehen: Im freien Chat und mit eigenen Agenten lässt sich technisch alles formulieren, auch eine Bewertung. Wer eine solche Bewertung übernimmt, gibt den Kern seiner Leistung ab, ganz gleich mit welchem Werkzeug.

Gerichte erkennen ungeprüfte KI-Texte. Das LG Darmstadt hat sich auf gleichförmige Hauptsätze, gehäufte Wortwiederholungen und allgemeine Aktenzusammenfassungen ohne Bezug zum Fall gestützt. Der Sachverständige konnte auch auf Nachfrage nicht erklären, woher der Text stammte. Lesen Sie Entwürfe deshalb auch daraufhin und schreiben Sie in Ihrer eigenen Sprache.

Was im Gutachten steht, verantworten Sie, gleich welches Werkzeug den Satz formuliert hat.

(Stand: Oktober 2026. Die Rechtslage entwickelt sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand.)

Darf ich als Sachverständiger überhaupt KI-gestützte Tools einsetzen? +

Ja. Kein Gesetz verbietet es. ZPO und Sachverständigenordnungen sind technikneutral. Die Frage ist nicht, ob, sondern wofür und wie.

Wofür: für Zuarbeit, nicht für die Beurteilung. Aufbereiten, Recherchieren, Strukturieren, Entwerfen und Überarbeiten sind zulässig. Die Beantwortung der Beweisfragen, die Bewertung der Befunde und die Schlussfolgerungen bleiben bei Ihnen. Einzelheiten finden Sie unter „Was muss ich bei KI-Einsatz in Gerichtsgutachten beachten?“.

Dieselbe Linie zieht das KI-Grundlagenpapier der Oberlandesgerichte vom April 2026 (PDF). Es gilt für die Justiz, taugt aber als Orientierung: Informationsgewinnung und Strukturierung sind danach assistenzfähig, wertende Entscheidungen und ihre Begründung bleiben dem Menschen vorbehalten (Abschnitt E, S. 130).

Wie: Sie prüfen jede Ausgabe, dokumentieren den Einsatz und legen ihn bei Gerichtsgutachten offen. Gibt der Beweisbeschluss etwas anderes vor, gilt der Beweisbeschluss.

Womit: Nicht mit jedem Dienst. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sind Sie Berufsgeheimnisträger (§ 203 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 StGB). Sie dürfen einen Dienstleister einbinden, müssen ihn aber vorher zur Verschwiegenheit verpflichtet haben. Sonst machen Sie sich selbst strafbar, wenn dort ein Geheimnis unbefugt offenbart wird. Hinzu kommt der Datenschutz: Für die Daten Dritter in Ihren Akten sind Sie Verantwortlicher und brauchen einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Verfahrensakten gehören deshalb nicht in kostenlose oder private KI-Konten.

Bei SAVA-KI:

  • Verarbeitung: Ausschließlich in der EU. Ihre Eingaben werden nicht zum Training von KI-Modellen genutzt.
  • Verträge: Sie erhalten einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (Anlage AV) und eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB (Anlage V). Beide sind Teil der AGB.

Zwei Empfehlungen zum Schluss: Informieren Sie Ihren Berufshaftpflichtversicherer schriftlich über den KI-Einsatz und lassen Sie sich die Deckung bestätigen. Regeln Sie den KI-Einsatz bei Privatgutachten im Vertrag.

(Stand: Oktober 2026. Die Rechtslage entwickelt sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand.)

Wer haftet, wenn ein KI-Ergebnis fehlerhaft ist? +

Die KI erstellt keine Gutachten, sie arbeitet Ihnen zu. SAVA-KI liefert Vorarbeit und Vorschläge; die Prüfung, die Bewertung und die Verantwortung für das Gutachten liegen bei Ihnen als Sachverständigem. Jede KI kann Fehler machen, deshalb nennt jede Angabe ihre Grundlage, damit Sie sie vor der Übernahme gezielt prüfen können. Die Einzelheiten zur Haftung regeln die AGB (§ 2.2 und § 4).

Ist SAVA-KI mit § 407a ZPO vereinbar? +

Ein Werkzeug kann nicht „konform mit § 407a ZPO“ sein. Die Pflichten aus § 407a ZPO treffen Sie als Sachverständigen. SAVA-KI ist so angelegt, dass Sie sie einhalten können:

  • Auftrag prüfen und Zweifel klären (Abs. 1 und 4): Ob der Auftrag in Ihr Fachgebiet fällt und was genau gefragt ist, klären Sie, im Zweifel mit dem Gericht. Der Extraktor gibt Ihnen den Wortlaut der Beweisbeschlüsse samt Änderungsbeschlüssen. Die Klärung ersetzt er nicht.
  • Unparteilichkeit (Abs. 2): Sprachmodelle können einseitige oder falsche Muster wiedergeben. Prüfen Sie Ausgaben deshalb auch auf Einseitigkeit. Kritischer Leser und Kontrahent dienen der Qualitätssicherung Ihres Gutachtens. Maßstab ist die Richtigkeit, nicht die Angriffsfestigkeit.
  • Persönliche Erstattung (Abs. 3 S. 1): Die Agenten sind auf Zuarbeit beschränkt (AGB § 2.13). Beweisfragen, Bewertung und Schlussfolgerungen bleiben bei Ihnen.
  • Mitarbeit angeben (Abs. 3 S. 2): Siehe „Muss ich den KI-Einsatz dem Gericht offenlegen?“.
  • Unterlagen herausgeben (Abs. 5): Ob Prompts und KI-Ausgaben dazugehören, ist nicht geklärt. Sichern Sie Prüfprotokoll und verwendete Ergebnisse in Ihrer eigenen Akte, dann können Sie jede Anforderung erfüllen.

Zum Protokollführer: § 407a ZPO enthält keine Vorgaben zur Struktur von Ortstermin-Protokollen. Der Protokollführer erstellt aus Ihren Sprachnotizen einen strukturierten Protokollentwurf für den Ortstermin. Vollständigkeit, Prüfung und Freigabe verantworten Sie.

(Stand: Oktober 2026. Die Rechtslage entwickelt sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand.)

Wie funktioniert die Regelwerksrecherche? +

Die Regelwerksrecherche läuft in zwei Schritten: „Suche vorbereiten“ wertet Ihre Unterlagen aus, „Suche durchführen“ recherchiert Regelwerke mit Ausgabestand und Quelle. Welches Regelwerk in welcher Fassung gilt, entscheiden Sie.

1. Regelwerke – Suche vorbereiten: Er wertet Ihren Beweisbeschluss oder Ihre Auftragsunterlagen aus: Bezugszeitpunkt, Gewerk, Bundesland, die Fragen im Wortlaut mit Fundstelle, den technischen Gegenstand und das Rechtsverhältnis. Bei jeder Angabe kennzeichnet er, ob sie belegt ist, nur im Vortrag einer Partei steht oder auf Ihrer Angabe beruht. Daraus bereitet er den Rechercheauftrag für „Suche durchführen“ vor.

2. Regelwerke – Suche durchführen: Per Websuche recherchiert er die in Betracht kommenden Gesetze, Normen, Richtlinien, Merkblätter und Vertragsregelwerke, mit Nummer, Ausgabestand und Quelle, geordnet nach Herausgeber. Zu jeder Norm nennt er die Ausgaben vor und nach Ihrem Bezugszeitpunkt bis heute.

Die Liste nimmt Ihnen die breite Erstrecherche ab und zeigt am Ende, welche Einträge noch Ihre Prüfung brauchen. Jede KI kann Fehler machen, deshalb nennt jede Angabe ihre Grundlage; prüfen Sie Ausgabestände beim Herausgeber, bevor Sie sie im Gutachten zitieren.

Technische Fragen

Welche KI-Modelle nutzt SAVA-KI konkret? +

SAVA-KI läuft auf Langdock, der KI-Plattform des Berliner Unternehmens Langdock, nach Angaben von Langdock DSGVO-konform, mit Hosting in der EU. Dort stehen Ihnen die jeweils aktuellen Sprachmodelle führender Anbieter zur Verfügung; im SAVA-KI-Workspace ausschließlich in Varianten mit EU-Verarbeitung (Details siehe: „Wo werden meine Daten gespeichert?“). Welche Modelle konkret freigeschaltet sind, sehen Sie jederzeit direkt in Langdock; das Angebot wird laufend um neue Modellversionen erweitert.

Gibt es Token-Limits oder Fair-Use-Beschränkungen? +

Ja. Die KI-Nutzung ist im Beitrag enthalten, aber begrenzt durch die Fair-Use-Regeln von Langdock. Wie viel Sie verbraucht haben, sehen Sie in Langdock jederzeit über das Symbol neben der Chat-Eingabe. Viel verbraucht, wer lange Chats mit großen Akten führt und die stärksten Modelle nutzt.

Stoßen Sie an das Limit, gibt es drei Stufen:

  • Bis zu 5 € Extra-Nutzung im Monat sind für alle Mitglieder ohne Aufpreis freigeschaltet.
  • Einmalig mehr: Token Booster. Sie fordern in Langdock zusätzliche Nutzung an, ich schalte sie frei, und Sie bezahlen nachträglich über Ablefy: 10, 25, 50 oder 100 €.
  • Dauerhaft mehr: Business Max mit dem fünffachen Nutzungskontingent für 110 € im Monat zusätzlich zu Ihrem Beitrag. Sie buchen das Upgrade über Ablefy, ich stelle es anschließend in Langdock um. Business Max kann derzeit immer nur für ein Jahr Laufzeit gebucht werden.

Alle Preise zzgl. USt. Bisher haben zwei Mitglieder aufgestockt. Wie Sie Ihren Verbrauch gering halten, zeigt der Spickzettel „Token-Verbrauch reduzieren“ im Nachschlagewerk.

Funktioniert SAVA-KI offline oder brauche ich Internet? +

SAVA-KI ist cloudbasiert und benötigt eine Internetverbindung. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und verarbeitet; zum Speicherort siehe „Wo werden meine Daten gespeichert?“.

Welche Systemanforderungen hat SAVA-KI? +

SAVA-KI läuft browserbasiert. Sie benötigen lediglich einen aktuellen Browser (Chrome, Firefox, Edge, Safari) und Internetzugang. Wer lieber mit einem eigenen Programmfenster arbeitet, kann zusätzlich die Desktop-App von Langdock für Mac und Windows nutzen.

Kann ich eigene Vorlagen/Templates hochladen? +

Ja, im Chat-Fenster können Sie eigene Dokumente und Vorlagen für die Nutzung in Langdock hochladen.

Vergleich und Besonderheiten

Was ist der Unterschied zu anderen KI-Schulungen? +

Viele KI-Schulungen sind Einmalkurse über ein oder zwei Tage und enden mit dem letzten Kurstag. SAVA-KI ist eine Mitgliedschaft: fertig eingerichtete Agenten für Ihre Gutachtenarbeit, zwölf Live-Workshops im Jahr, die monatliche Sprechstunde, der KI-Tipps-Newsletter und laufender Support.

KI entwickelt sich rasant. Ändern die Anbieter ihre Modelle, passe ich die Agenten an, und im Workshop erfahren Sie, was davon für Ihre Arbeit zählt. So bleiben Sie auf dem Stand, ohne einen neuen Kurs zu buchen.

SAVA-KI richtet sich exklusiv an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich Bau und Gebäudetechnik. Die Mitglieder kommen unter anderem aus den Bereichen SHK, Dach, Zimmerei, Tischlerei, Bauschaden und Photovoltaik.

Was unterscheidet SAVA-KI von Angeboten wie ChatGPT oder Gemini? +

SAVA-KI ist kein eigenes Sprachmodell wie ChatGPT oder Claude. SAVA-KI nutzt solche Modelle über die Berliner Plattform Langdock und macht daraus Werkzeuge für Ihre Arbeit als Sachverständiger. Zwei Dinge unterscheiden SAVA-KI von einem allgemeinen Chat.

1. Agenten für Ihre Arbeitsschritte. Sie arbeiten mit über zehn vorkonfigurierten Agenten. Sie

  • ziehen Beweisbeschlüsse samt Änderungsbeschlüssen aus der Akte,
  • recherchieren einschlägige Regelwerke,
  • entwerfen aus Ihren Sprachnotizen ein Ortstermin-Protokoll,
  • fassen lange Dokumente zusammen,
  • überarbeiten Texte sprachlich,
  • prüfen Ihren Gutachtenentwurf auf Logik und Schlüssigkeit,
  • bereiten Sie auf Fragen in der mündlichen Anhörung vor,
  • erstellen Angebot und Checkliste für Privatgutachten,
  • bereiten die Ortstermin-Dokumentation auf,
  • stellen Angebote von Fachfirmen gegenüber und
  • prüfen Ihre Geschäftsschreiben vor dem Versand.

Sie brauchen dafür keine Prompts zu schreiben. Die Agenten arbeiten Ihnen zu. Beweisfragen, Bewertungen und Schlussfolgerungen bleiben bei Ihnen.

2. Rahmen für Akten. Verarbeitung ausschließlich in der EU, kein Training mit Ihren Eingaben, ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung und eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB. Ein privates ChatGPT-Konto bietet Ihnen das nicht.

Daneben nutzen Sie den Chat wie gewohnt, auch für allgemeine Aufgaben Ihres Betriebs wie Korrespondenz, wählen andere Modelle (im SAVA-KI-Workspace nur Varianten mit EU-Verarbeitung) und speichern eigene Prompts in einer Bibliothek. Auch im Chat und in eigenen Agenten gilt: Die KI arbeitet zu, die Beurteilung bleibt bei Ihnen (AGB § 2.13).

Sind die Bilder auf dieser Website KI-generiert? +

Ja, mit einer Ausnahme. Die Personenbilder auf dieser Website sind mit KI erzeugt; sie zeigen keine realen Sachverständigen oder Mitglieder. Echt ist das Foto des Gründers Torsten Weise. Ich sage das offen, weil es auf einer Website über KI-Einsatz dazugehört.

Workshop, Sprechstunde und Fortbildungspunkte

Wann finden Workshops, Sprechstunde und Live-Demo statt? +

Die Termine auf einen Blick:

  • Workshop: jeden 2. Dienstag im Monat, 17:00–18:00 Uhr, online
  • Sprechstunde: jeden 4. Dienstag im Monat, 17:00–17:45 Uhr, online
  • Newsletter für Mitglieder: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat per E-Mail
  • Live-Demo: einmal im Monat, online, 30 Minuten plus Fragen, kostenlos, für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Termin wählen Sie hier.

Workshop, Sprechstunde und Newsletter sind in jeder Mitgliedschaft enthalten.

Bekomme ich Fortbildungspunkte, und welche Kammern erkennen sie an? +

Für jeden Workshop, an dem Sie live und über die gesamte Dauer teilnehmen, erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Die Handwerkskammern in NRW erkennen die Workshops für SHK-Sachverständige mit bis zu acht Fortbildungspunkten pro Jahr an; andere Kammern entscheiden im Einzelfall.

Einen Anspruch auf Anerkennung gibt es nicht. Ihre Bescheinigungen legen Sie Ihrer Kammer selbst vor. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung bei Ihrer Kammer.

(Stand: September 2026)

Und wenn meine HWK die Punkte nicht anerkennt? +

Die Workshops lohnen sich auch unabhängig von Fortbildungspunkten. Sie lernen darin, die Agenten gezielt einzusetzen, typische Fehlerquellen zu vermeiden und Ihre Arbeitsweise effizienter zu gestalten. Das Wissen bleibt. Selbst wenn Ihre HWK keine Punkte vergibt, profitieren Sie direkt in Ihrer täglichen Gutachtenarbeit.

Bekomme ich Teilnahmebescheinigungen und wie erhalte ich sie? +

Ja. Für jeden Workshop, an dem Sie live und über die gesamte Dauer teilgenommen haben, können Sie eine Teilnahmebescheinigung mit Datum, Thema und Dauer herunterladen.

Klicken Sie auf sava-ki.de oben auf „Login“ und melden Sie sich bei Ablefy an. Sie sehen dann eine Übersicht aller Produkte einschließlich der Teilnahmebescheinigungen. Klicken Sie auf den jeweiligen Workshop und laden Sie die Bescheinigung herunter.

Kann ich verpasste Workshops nachholen, und gibt es Aufzeichnungen? +

Ja, inhaltlich. Die Unterlagen aller bisherigen Workshops und Sprechstunden finden Sie im Nachschlagewerk, dazu Anleitungen und Spickzettel. So können Sie verpasste Themen jederzeit nacharbeiten, auch alles, was vor Ihrem Eintritt behandelt wurde.

Die monatlichen Live-Workshops werden nicht aufgezeichnet. Für ausgewählte Einführungsworkshops kann es Aufzeichnungen geben; sie stehen Ihnen während Ihrer Mitgliedschaft zur Verfügung (AGB § 2.4). Teilnahmebescheinigungen gibt es nur bei Live-Teilnahme über die gesamte Dauer.

(Anders die monatliche Sprechstunde: Dort wird der Ton für die Nachbereitung transkribiert, Details unter „Was ist die monatliche Sprechstunde?“.)

Sind die Workshops für alle Gewerke relevant? +

Ja. Die Workshops zeigen, wie Sie KI in der Gutachtenarbeit einsetzen: Akten auswerten, Regelwerke recherchieren, Protokolle vorbereiten, Ergebnisse prüfen. Das ist für alle Gewerke in Bau und Gebäudetechnik gleichermaßen relevant, ob SHK, Dach, Zimmerei, Tischlerei, Bauschaden oder Photovoltaik.

Was hat es mit dem KI-Tipps-Newsletter auf sich? +

Als Mitglied erhalten Sie jeden 1. und 3. Dienstag im Monat einen kurzen Newsletter mit einem sofort umsetzbaren KI-Tipp für Ihre Gutachtenpraxis, dazu KI-Grundwissen, verständlich erklärt. Kein Rundumschlag, sondern ein konkreter Handgriff: lesen, anwenden, fertig. Der Newsletter ist Teil Ihrer Mitgliedschaft und ergänzt die Workshops um Impulse, die zu kurz für einen Workshop wären, aber zu nützlich zum Weglassen.

Was ist die monatliche Sprechstunde? +

Jeden 4. Dienstag im Monat gibt es eine offene Sprechstunde per Proton Meet, 17:00–17:45 Uhr, kostenlos für Mitglieder.

Sie stellen Ihre Fragen zu SAVA-KI, zu KI allgemein und zu Ihrer Arbeitsweise mit den Agenten. Ich antworte live, oft ergänzen Ihre Kollegen.

Fragen aus Ihrer Praxis sind willkommen, aber nur abstrakt. Bitte nennen Sie keine Namen, Anschriften oder Aktenzeichen und keine Einzelheiten, an denen ein Fall erkennbar ist. Zeigen Sie keine Unterlagen aus Fallakten. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sind Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet, und die anderen Teilnehmer wirken an Ihrem Auftrag nicht mit. Darauf weise ich zu Beginn jeder Sprechstunde hin.

Antworten in der Sprechstunde sind allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Die Bewertung in Ihrem Gutachten bleibt Ihre.

Transparenz-Hinweis: Der Ton der Sprechstunde wird aufgezeichnet und von einem Dienstleister transkribiert, damit ich die Fragen und Antworten für alle Mitglieder zusammenfassen kann. Die Aufnahme wird nach der Transkription gelöscht, das Transkript nach Erstellung der Zusammenfassung, spätestens nach 14 Tagen. Die Zusammenfassung enthält keine Namen. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Stimme verarbeitet wird, stellen Sie Ihre Fragen im Chat oder vorab per E-Mail und lassen Ihr Mikrofon ausgeschaltet.

Die beste Antwort sehen Sie an einem praxisnahen Fall

In der Live-Demo zeige ich Ihnen SAVA-KI 30 Minuten lang an einem praxisnahen Fall und beantworte Ihre Fragen.

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Einmal im Monat, 17 Uhr · 30 Minuten · online · kostenlos und unverbindlich

Der Termin passt nicht? Ich zeige Ihnen SAVA-KI gern auch einzeln.
Schreiben Sie mir an info@sava-ki.de, wir finden einen Termin.