Ausführlich erklärt
Das KI-Grundlagenpapier der Oberlandesgerichte formuliert für die Justiz: „Die Justiz muss die Herrschaft über die ihr vorliegenden Daten behalten: Sie muss selbst bestimmen können, wo diese verarbeitet werden und wer Zugriff hat. Dies ist nicht gewährleistet, wenn sensible Justizdaten in eine von Dritten beherrschte, intransparente Betriebsumgebung abgegeben werden.“ (Abschnitt C.IV.1, S. 66)
Das Papier richtet sich an die Justiz, nicht an Sachverständige. Die Fragen stellen sich aber jedem, der Akteninhalte in ein KI-Werkzeug gibt: Wer betreibt die Server, in welchem Land? Wer beim Anbieter und bei dessen Dienstleistern kann Eingaben einsehen? Werden sie gespeichert, ausgewertet, zum Training genutzt?
Die meiste Kontrolle hat, wer ein Modell auf eigener Hardware betreibt; vollständig ist sie auch dann nicht, etwa bei Fernwartung. Für die meisten Büros ist das weder wirtschaftlich noch technisch realistisch. Bei Cloud-Diensten entsteht Kontrolle über Technik und Verträge: Auftragsverarbeitung, Verarbeitungsort, ausgeschlossene Trainingsnutzung, Löschfristen, beschränkte Administratorrechte und Protokolle.
Praxisregel
Dokumentieren Sie nicht nur den Serverstandort, sondern auch, wer beim Anbieter und bei dessen Unterauftragnehmern tatsächlich zugreifen kann.
Quellen
- Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des KG, des BayObLG und des BGH: Grundlagenpapier „Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz“, 24.04.2026
oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de
Verwandte Begriffe
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten nach Ihrer Weisung verarbeitet.
- Consumer- vs. Business-Lösung – Consumer- und Business-Lösungen sind das Verbraucher- und das Geschäftskundenangebot desselben KI-Dienstes.
- Anonymisierung / Pseudonymisierung – Anonymisierung heißt, Daten so zu verändern, dass sich eine Person mit Mitteln, deren Einsatz vernünftigerweise zu erwarten ist, nicht mehr identifizieren lässt.