Ausführlich erklärt
In der ursprünglichen Fassung, gültig seit 2. Februar 2025, mussten Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, „um nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt.
Nach der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer in ihrem Auftrag tätiger Personen unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen müssen sie nicht mehr sicherstellen. Zu berücksichtigen sind Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Einsatzkontext. Neu sind Absätze zur Unterstützung durch Kommission und Mitgliedstaaten, besonders für kleine und mittlere Unternehmen.
Was unter KI-Kompetenz zu verstehen ist, bestimmt Art. 3 Nr. 56: „die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten […] ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen […]“ (Auszug). Ein bestimmtes Schulungsformat oder Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor.
Viele Veröffentlichungen aus der Zeit vor Juli 2026 zitieren noch die alte Fassung. Aussagen wie „Sie müssen ausreichende KI-Kompetenz nachweisen“ sind seitdem zu stark.
Praxisregel
Halten Sie fest, wie Sie und Ihre Mitarbeitenden sich zu den tatsächlich genutzten Werkzeugen schulen: Datum, Thema, Teilnehmer. Das ist kein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis, aber die naheliegende Antwort auf die Frage, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Amtsblattfassung
eur-lex.europa.eu - Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI) vom 08.07.2026, ABl. vom 24.07.2026
eur-lex.europa.eu
Verwandte Begriffe
- EU-KI-Verordnung – Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) regelt Entwicklung und Einsatz von KI in der EU.
- Anbieter vs. Betreiber – Anbieter und Betreiber sind die zwei Rollen, nach denen die EU-KI-Verordnung ihre Pflichten verteilt.