Ausführlich erklärt
Die KI-Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 wurde am 24. Juli 2026 veröffentlicht und trat am 27. Juli 2026 in Kraft. Sie verschiebt Fristen, schwächt die KI-Kompetenzpflicht ab und fügt zwei neue Verbote ein. Zitieren Sie nur aus der aktuellen konsolidierten Fassung.
Die wichtigsten Stichtage nach der geänderten Fassung:
- seit 2. Februar 2025: die Verbote nach Art. 5 in der ursprünglichen Fassung und die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 (inzwischen geändert);
- seit 2. August 2025: die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck;
- seit 2. August 2026: die Transparenzpflichten nach Art. 50; für generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 2 erst ab 2. Dezember 2026;
- ab 2. Dezember 2027: die Hochrisiko-Anforderungen für Systeme nach Anhang III (ursprünglich 2. August 2026);
- ab 2. August 2028: die Hochrisiko-Anforderungen für Systeme nach Anhang I (ursprünglich 2. August 2027).
Neu in Art. 5 Abs. 1 sind Verbote für KI-Systeme, die nicht einvernehmliche intime Darstellungen identifizierbarer Personen oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen. Sie gelten ab 2. Dezember 2026. Für die Arbeit technischer Sachverständiger spielen sie keine Rolle.
In Deutschland regelt das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026, in Kraft seit 29. Juli 2026, die Aufsicht. Zentrale Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur.
Für Sachverständige als Betreiber üblicher KI-Werkzeuge ist heute vor allem Art. 4 (KI-Kompetenz) von Bedeutung. Art. 50 trifft Betreiber nur in Sonderfällen, etwa bei Deepfakes oder bei Texten, die zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden. DSGVO, ZPO und Strafrecht gelten daneben.
Praxisregel
Nennen Sie nie einen pauschalen „Starttermin“ der KI-Verordnung, sondern die einschlägige Vorschrift, Ihre Rolle und deren Geltungsbeginn. Prüfen Sie Unterlagen aus der Zeit vor Juli 2026 auf überholte Fristen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Amtsblattfassung
eur-lex.europa.eu - Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI) vom 08.07.2026, ABl. vom 24.07.2026
eur-lex.europa.eu - KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) vom 22.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 223, in Kraft seit 29.07.2026
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Verwandte Begriffe
- Anbieter vs. Betreiber – Anbieter und Betreiber sind die zwei Rollen, nach denen die EU-KI-Verordnung ihre Pflichten verteilt.
- Risikoklassen – Risikoklassen sind die übliche Lesehilfe für die KI-Verordnung, die KI-Systeme nach dem Risiko ihres Einsatzzwecks einstuft: unannehmbares, hohes, begrenztes und minimales Risiko.
- KI-Kompetenzpflicht (Art. 4 KI-VO) – Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen.