Ausführlich erklärt
§ 839a Abs. 1 BGB lautet: „Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.“ Abs. 2 lautet: „§ 839 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.“ Wer es schuldhaft versäumt hat, den Schaden durch ein Rechtsmittel abzuwenden, kann danach keinen Ersatz verlangen.
Für Privat- und Versicherungsgutachten gelten andere Grundlagen, vor allem der Vertrag. Dort haften Sie schon bei einfacher Fahrlässigkeit (siehe „Privat- und Versicherungsgutachten“).
Die Vorschrift erwähnt KI nicht. Meine Einschätzung, keine Rechtsauskunft: Wer entscheidungserhebliche KI-Aussagen ungeprüft übernimmt, liefert der Gegenseite das Argument grober Fahrlässigkeit. Ob ein Gericht dem folgt, ist offen; Rechtsprechung dazu ist mir nicht bekannt.
Praxisregel
Dokumentieren Sie Ihre Prüfung jeder übernommenen KI-Aussage so, dass Sie sie im Haftungsfall vorlegen können.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 839a
gesetze-im-internet.de
Verwandte Begriffe
- Letztverantwortung – Letztverantwortung ist der Grundsatz, dass die Verantwortung für ein Ergebnis beim Menschen bleibt, auch wenn KI mitgewirkt hat.
- Verifikation – Verifikation ist die Prüfung einer KI-Aussage an einer Quelle außerhalb der KI: der Akte, der Norm in der maßgeblichen Fassung, dem eigenen Messprotokoll, einer nachvollziehbaren Berechnung.
- Privat- und Versicherungsgutachten – Für Privat- und Versicherungsgutachten gelten beim KI-Einsatz andere Regeln als für Gerichtsgutachten.