Ausführlich erklärt
Ein guter Vermerk benennt drei Dinge: für welche Tätigkeiten KI-Werkzeuge genutzt wurden, etwa Aktensichtung, Strukturierung oder sprachliche Überarbeitung; dass die Feststellungen, Bewertungen und Schlussfolgerungen vom Unterzeichner stammen und von ihm geprüft wurden; und wo der Einsatz dokumentiert ist.
Ein Beispiel, das Sie an Ihren Fall anpassen müssen: „Bei der Erstellung dieses Gutachtens habe ich KI-Werkzeuge für folgende Arbeitsschritte genutzt: Sichtung und Gliederung der Gerichtsakte, Zusammenstellung der Fundstellen zu den Beweisfragen 1 bis 3, sprachliche Überarbeitung des Befundteils. Alle Feststellungen, Messungen, Bewertungen und Schlussfolgerungen stammen von mir. Jede aus der KI-Zuarbeit übernommene Angabe habe ich an der Akte oder der jeweiligen Originalquelle geprüft. Der Einsatz ist in meiner Handakte dokumentiert.“
In jedes Gutachten kopieren lässt sich ein solcher Vermerk nicht. Er beschreibt, was in diesem Auftrag tatsächlich geschehen ist; Grundlage ist das KI-Einsatzprotokoll. Ein Vermerk, der mehr oder weniger behauptet, als geschehen ist, schafft ein eigenes Problem. Das gilt besonders für Sätze wie „Alle Feststellungen stammen ausschließlich vom Unterzeichner“, wenn die Handakte etwas anderes zeigt.
Praxisregel
Erklären Sie nur, was Ihr Einsatzprotokoll belegt, und passen Sie den Vermerk in jedem Gutachten an.
Verwandte Begriffe
- KI-Einsatzprotokoll (Handakte) – Ein KI-Einsatzprotokoll ist die Aufzeichnung darüber, welches KI-Werkzeug Sie in einem Auftrag wofür eingesetzt haben: Datum, Werkzeug, Aufgabe, Unterlagen, Ergebnis und Prüfung.
- Offenlegungspflicht – Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, den KI-Einsatz im Gutachten offenzulegen, gibt es nicht.
- LG Darmstadt, 19 O 527/16 – Mit dem Beschluss 19 O 527/16 vom 10. November 2025 setzte das Landgericht Darmstadt die Vergütung eines gerichtlich beauftragten medizinischen Sachverständigen auf 0 € fest.